
Nein zum Entwaffnungs-Diktat der EU (Referendum)
(Eidg. Referendum)
Darum geht’s
Die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) ergreift das Referendum, weil sie es ergreifen muss. Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie böte nicht den geringsten Sicherheitsgewinn, bedeutete aber das Ende des Schiessens als Breitensport und machte aus unserem Recht auf Waffenbesitz ein blosses Privileg. Ohne jeglichen Handlungsbedarf – lediglich, weil es die EU so will! – sollen unsere eigenen Sturmgewehre verboten und Waffenbesitzer mit flächendeckendem staatlichen Misstrauen belegt werden. Dies ist genauso inakzeptabel wie die Einführung von an der Urne explizit abgelehnten Auflagen wie zum Beispiel der Nachregistrierung. 2005 hat der Bundesrat versprochen, die Schengen-Assoziierung werde zu keinen einschneidenden Verschärfungen unseres Waffenrechtes führen. Dieses Versprechen ist zu halten!
Islamistische Terroristen erschiessen in Paris über 140 Menschen. Ihre Werkzeuge zum Mord: illegal beschaffte, durch halb Europa geschmuggelte Kalaschnikows. Hierauf verschärft die EU das Waffengesetz. Mit einer neuen Waffenrichtlinie verpflichtet sie die Schengen-Staaten, ihren Bürgern den legalen Besitz von Feuerwaffen grundsätzlich zu verbieten. Ein solches Entwaffnungsdiktat ist unrecht, freiheitsfeindlich, nutzlos, gefährlich und antischweizerisch – und auch in Bundesbern weiss man das genau. Geht es nach der Mehrheit von Bundesrat und Parlament, soll es aber trotzdem umgesetzt werden.
SP und Grüne begrüssen den Übergriff aus Brüssel, weil er ihnen ihre eigenen Entwaffnungswünsche erfüllt. Vor acht Jahren, am 13. Februar 2011, erlitten sie mit ihrer «Schutz vor Waffengewalt»-Initiative Schiffbruch an der Urne: Nun wollen sie die Möglichkeit nicht missen, ihre radikalen Forderungen am Volk vorbei ins Gesetz zu schreiben. Der CVP und der FDP könnten die neuen EU-Paragraphen hingegen gestohlen bleiben. Ihnen ist der bewaffnete Bürger kein Dorn im Auge, und eigentlich behielten sie unser Waffenrecht am liebsten, wie es ist. Doch leider haben sie sich mit ihren ständigen Beteuerungen, die Zukunft unserer Wirtschaft hänge von der Laune Brüssels ab wie die Zukunft der Maus vom Hunger der Katze, selber völlig ins Bockshorn gejagt. Deshalb sind sie jetzt bereit, genau jene Generalentwaffnung zu akzeptieren, die sie noch 2011 zu verhindern halfen.
Zusammen haben die beiden ungleichen Verbündeten eine weitgehend buchstabengetreue Übernahme der unlauteren EU-Richtlinie beschlossen. Diese Übernahme, so versichern sie uns, sei «pragmatisch» und «gefährde die Schweizer Tradition nicht». «Pragmatisch» Schweizer Recht durch EU-Unrecht ersetzen? «Ohne Gefährdung der Schweizer Tradition» Abstimmungsresultate missachten? «Pragmatisch» ordnungspolitische Grundsätze über Bord werfen? «Ohne Gefährdung der Schweizer Tradition» hunderttausende unbescholtene Waffenbesitzer drangsalieren? «Pragmatisch» den Schiesssport zu Grabe tragen? «Ohne Gefährdung der Schweizer Tradition» dem Bürger das Sturmgewehr seiner eigenen Armee verbieten? Angesichts eines solchen Übermasses an «Pragmatismus» und «Traditionsbewusstsein» hilft nur eins: ein prinzipienfestes, überdeutliches NEIN!
Wir sammeln Unterschriften, ...
Kein freiheitsfeindliches EU-Waffengesetz in der Schweiz!
Kein gefährliches EU-Waffengesetz in der Schweiz.
Kein nutzloses EU-Waffengesetz in der Schweiz!
Kein antischweizerischen EU-Waffengesetz in der Schweiz!
Kein freiheitfeindliches EU-Waffengesetz in der Schweiz!
Kein gefährliches EU-Waffengesetz in der Schweiz!
Fragen und Antworten
Die EU-Waffenrichtlinie erfüllt weder das Eignungs-, das Erforderlichkeits- noch das Zumutbarkeitskriterium. Mit ihrem Erlass hat Brüssel daher einen der wichtigsten Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns verletzt: das Verhältnismässigkeitsprinzip. Gegen eine solche Paragraphenruine wäre Widerstand Pflicht, doch Bundesbern zeigt sich am falschen Ort konziliant. Um bei der EU keinen Widerstand zu riskieren, wollen sich Bundesrat und Parlament einem Gesetz fügen, das gar nie hätte verabschiedet werden dürfen. Damit schliffen sie nicht nur unseren Rechtsstaat, sondern hingen auch eine weisse Fahne in den Brüsseler Wind. Wenn wir das nicht verhindern, verlieren wir alle!
Initiativtext
Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes). Im Bundesblatt veröffentlicht am 9. Oktober 2018.
Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf Art. 141 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 59a-66, dass der Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes)
der Volksabstimmung unterbreitet werde.
Referendumskomitee