
(Eidgenösisches Referendum)
Das Terror-Gesetz ist dem Schweizer Rechtsstaat unwürdig. Es stellt Personen unter Generalverdacht und öffnet Tür und Tor für Willkür. So sieht das neue Gesetz keine gerichtliche Prüfung der angeordneten Massnahmen vor. Erlaubt wäre zudem der Freiheitsentzug für Kinder. Unterschreiben Sie bitte das Referendum!
Die wichtigsten Argumente, ...
Der bedingungslose Schutz der Grundrechte und der Menschenrechte und die Wahrung des Rechtsstaat sind zentrale Voraussetzungen zur Vorbeugung von Terrorismus.
Das umstrittene «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT) verletzt die Grund- und Menschenrechte – sogar bei Kindern und Jugendlichen!
Kontaktverbote, Eingrenzungen, Freiheitsentzug, Ausreiseverbote – alles ist möglich ohne vorangegangene Straftaten, ohne konkrete Vorbereitungs- handlungen, ohne konkreten Verdacht. Das ist inakzeptabel!
Mit dem neuen Gesetz können aufgrund von vagen Vermutungen, extreme Einschränkungen unserer Rechte und Freiheiten verfügt werden.
Argumente, Fragen und Antworten, Mythen
... sondern von der Bundespolizeibehörde Fedpol auf blossen Verdacht hin (keine Beweise nötig) angeordnet. Das Gesetz sieht kein genügendes gerichtliches Kontrollorgan vor: Dies untergräbt die Gewaltenteilung. Zudem verstossen die beschlossenen Massnahmen klar gegen Grund- und Menschenrechte. Über 60 Schweizer Rechts-Professor*innen haben den Bundesrat vor diesen Rechtsverletzungen eindringlich gewarnt.
Referendumstext
Referendum gegen das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
(Beginn der Referendumsfrist am 6. Oktober 2020 im Bundesblatt veröffentlicht).
Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf Art. 141 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 59a-66, dass das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) der Volksabstimmung unterbreitet werde.
Im Bundesblatt veröffentlicht: 06.10.2020
Ablauf der Sammelfrist: 14.01.2021