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«Für ein von den Krankenkassen unabhängiges Parlament»

(Eidg. Volksinitiative)

Die Initiative will, dass die Mitglieder der Bundesversammlung weder in Aufsichts-, noch in Leitungsorganen von privaten Krankenversicherern Einsitz nehmen dürfen, sofern diese in der Grundversicherung tätig sind damit eine öffentliche Aufagbe erfüllen. Mit der Vermischung von wirtschaftlichen und öffentlichen Interessen muss endlich Schluss sein.

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weil es nicht sein darf, dass Personen sich selber beaufsichtigen und Gesetze verabschieden, die sie als Versicherungsvertreter selbst betreffen. 

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weil  in der Gesundheitskommissionen der beiden Räte der Anteil der Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit Verbindungen in die Versicherungsbranche fast 50 Prozent beträgt.

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weil es Führungskräften von Post und SBB untersagt ist, gleichzeitig Mitglied des eidgenössischen Parlaments zu sein und diese sinnvolle Unvereinbarkeitsregel bei Krankenversicherern nicht gilt.

Fragen und Antworten

Was will die Initiative?

Die Initiative will den Lobbyismus eindämmen, der den Handlungsspielraum der Behörden im Krankeversicherungsbereich massiv einschränkt.

Initiativtext

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 144 Abs. 2bis

2bis Die Mitglieder der Bundesversammlung dürfen keinen Einsitz nehmen im Verwaltungsrat, in der Direktion oder im Aufsichtsorgan eines Versicherers, der eine Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung hat, oder einer wirtschaftlich mit einem solchen Versicherer verbundenen Organisation; sie dürfen von diesen keinerlei Vergütung annehmen. Das Gesetz regelt Einzelheiten und Verfahren der Beendigung des parlamentarischen Mandats im Falle einer solchen Unvereinbarkeit oder im Falle eines schweren Verstosses gegen das Verbot der Annahme einer Vergütung.

Art. 197 Ziff. 12[2]

12. Übergangsbestimmung zu Art. 144 Abs. 2bis

Die Mitglieder der Bundesversammlung, die nicht innert sechs Monaten nach Annahme von Artikel 144 Absatz 2bis durch Volk und Stände auf ihren Einsitz in einem Organ nach der genannten Bestimmung verzichten, verlieren ihr parlamentarisches Mandat.

[1]   SR 101

[2]   Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Ausgesuchte Meinungen aus der Bevölkerung

Politikerinnen/Politiker mit Meinung (Testimonial)

Medien

Image Initiative will Krankenkasse aus dem Parlament werfen Tages Anzeiger TA