Sprache auswählen

Eidg. Volksinitiative »Für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten (Bienen-Initiative)«

Die eidgenössische Volksinitiative «Für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten (Bienen-Initiative)» verlangt, dass die Bestäubung durch Bienen und andere einheimische Insekten als zentrale natürliche Lebensgrundlage dauerhaft gesichert wird. Bund und Kantone sollen dafür geeignete Massnahmen und Ressourcen bereitstellen.

Kernanliegen der Initiative:

1. Sicherung der Bestäubung
Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten aktiv sichern. Diese wird als unerlässlich für Natur, Landwirtschaft und Ernährung betrachtet.

2. Förderung von Bienen und Bestäuber-Insekten
Der Bund soll Vorschriften erlassen, um Bestände und Artenvielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuber-Insekten gezielt zu fördern und zu erhalten.

3. Schutz in der Bundesverfassung
Die Initiative will den Schutz und die Förderung der Bestäubung ausdrücklich in der Bundesverfassung verankern, damit dieser langfristig abgesichert wird.

4. Förderung naturnaher Lebensräume
Vorgesehen sind Anreize zur Schaffung, Erhaltung und qualitativen Verbesserung naturnaher Lebensräume, welche Nahrung und Nistmöglichkeiten für Bestäuber bieten.

5. Unterstützung gemeinsamer Anstrengungen
Der Bund soll die Bemühungen von Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft koordinieren und unterstützen, um den Schutz der Bestäuber gemeinsam umzusetzen.

Die Initiative wird von ihren Trägern als Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt und der Ernährungssicherheit verstanden. Sie fordert insbesondere verbindlichere und langfristig wirksame Massnahmen gegen den Rückgang von Bienen und anderen Bestäuber-Insekten.

Wichtigste Argumente Pro und Contra
Die Argumente basieren auf Aussagen der jeweiligen Komitees.

Schutz der Ernährungssicherheit

  • Befürworter betonen, dass viele Nutzpflanzen auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen sind und deren Rückgang langfristig die Lebensmittelproduktion gefährden könne.

Erhalt der Biodiversität

  • Bienen und andere Bestäuber gelten als zentrale Bestandteile funktionierender Ökosysteme.
  • Ihr Schutz komme zahlreichen Pflanzen- und Tierarten zugute.

Verbindlichere Massnahmen

  • Nach Ansicht der Befürworter bestehen bereits wissenschaftliche Grundlagen und politische Vorstösse, doch deren Umsetzung erfolge bislang zu langsam oder zu wenig verbindlich.

Unterstützung statt Verbote

  • Die Initiative setzt laut ihren Trägern primär auf Förderung, Koordination und Anreize für bienenfreundliche Lebensräume statt auf pauschale Verbote.

Schutz einer wirtschaftlich wichtigen Leistung

  • Die Bestäubung wird als bedeutende ökologische und wirtschaftliche Leistung betrachtet, deren Erhalt auch für Landwirtschaft und Erträge relevant sei.

Bereits bestehende Schutzprogramme

  • Gegner könnten argumentieren, dass Biodiversitäts- und Insektenschutz bereits heute Teil bestehender Programme und Gesetzgebungen seien und keine neue Verfassungsbestimmung benötigten.

Unklare Kostenfolgen

  • Die Initiative verpflichtet Bund und Kantone zum Einsatz «erforderlicher Ressourcen». Kritiker könnten darin offene finanzielle Verpflichtungen ohne klare Obergrenzen sehen.

Gefahr zusätzlicher Regulierung

  • Einige könnten befürchten, dass neue Förder- und Schutzvorgaben langfristig zu mehr Regulierung oder administrativen Belastungen für Landwirtschaft und Wirtschaft führen.

Verfassung nicht für Detailpolitik

  • Kritiker könnten einwenden, dass konkrete Fördermassnahmen besser auf Gesetzes- und Verordnungsebene geregelt werden sollten statt in der Bundesverfassung.

Wirkung der Massnahmen offen

  • Da der Initiativtext keine konkreten Instrumente vorgibt, könnten Zweifel bestehen, welche Massnahmen tatsächlich beschlossen würden und wie wirksam diese am Ende wären.

Text der Verfassungsänderung

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 78a Bestäubung

1 Bund und Kantone anerkennen die unerlässliche Rolle der Bestäubung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten. Sie setzen die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Ressourcen ein.

2 Der Bund erlässt Vorschriften zur Förderung der Bestände und der Vielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuberinsekten, insbesondere mittels Massnahmen, die deren Erhaltung in einem günstigen Zustand gewährleisten. Die Förderung muss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Bestäubung angemessen sein.

3 Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Kantone, der Gemeinden und der Wirtschaft. Es sollen insbesondere Anreize zur Bereitstellung, zum Unterhalt und zur qualitativen Verbesserung von naturnahen Lebensräumen geschaffen werden.

Art. 197 Ziff. 172 
17. Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Bestäubung)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a spätestens vier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

 

1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diese Initiative wurde von folgenden Mitgliedern lanciert:
(sortiert nach Alphabet Nachname)

Member Photo

Bourgoin Samantha

Member Photo

Burkard Kroeber Carmita

Member Photo

Cherix Daniel

Member Photo

Dettli Martin

Member Photo

Dey Gilbert

Member Photo

Eyer Claudia

Member Photo

Farinelli Alex

Member Photo

Favre Anne-Christine

Member Photo

Frey Othmar

Member Photo

Geiger Wilhelm

Member Photo

Gonseth YvesMartin

Member Photo

Götti Limacher Mathias

Member Photo

Herzog Felix

Member Photo

Jacquiéry Sebastian

Member Photo

Meier Madeleine

Member Photo

Monotti Luca

Member Photo

Saucy Francis

Member Photo

Schoenenberger Nicola

Member Photo

Schwegler Martin

Member Photo

Ston Daniel

Member Photo

Villiger Christoph

Member Photo

Zellweger Bigna