Eidg. Volksinitiative »Zur Förderung der Kaufkraft (Kaufkraftinitiative)«
Letzter Abgabetermin, der 02.06.2027, in:

Die eidgenössische Volksinitiative «Zur Förderung der Kaufkraft (Kaufkraftinitiative)» verlangt, dass die Kaufkraft der Bevölkerung durch eine deutliche Senkung und langfristige Abschaffung der Inland-Mehrwertsteuer gestärkt wird. Ziel ist es, Haushalte und Konsum direkt zu entlasten sowie die steuerliche Belastung des täglichen Lebens zu reduzieren.
Kernanliegen der Initiative:
1. Begrenzung der Mehrwertsteuer
Die Initiative verlangt, dass die Mehrwertsteuer in der Bundesverfassung begrenzt wird. Der Normalsatz sowie reduzierte Steuersätze sollen verbindliche Höchstgrenzen erhalten, um zukünftige Steuererhöhungen einzuschränken.
2. Senkung der Inland-Mehrwertsteuer
Der Bundesrat soll verpflichtet werden, die Inland-Mehrwertsteuer innerhalb kurzer Frist deutlich zu senken. Dadurch sollen Konsum und Haushaltsausgaben unmittelbar entlastet werden.
3. Steuerbefreiung bestimmter Leistungen
Leistungen, die heute dem reduzierten oder besonderen Mehrwertsteuersatz unterliegen, sollen von der Inland-Mehrwertsteuer befreit werden. Dies betrifft insbesondere Bereiche des täglichen Konsums.
4. Langfristige Abschaffung der Inlandsteuer
Die Initiative sieht vor, die Inland-Mehrwertsteuer innerhalb mehrerer Jahre vollständig abzuschaffen. Die Steuerbelastung auf Konsum und Dienstleistungen soll damit dauerhaft reduziert werden.
5. Förderung der Kaufkraft und Binnenwirtschaft
Die Initiative versteht tiefere Konsumsteuern als Mittel zur Stärkung der Kaufkraft. Mehr verfügbares Einkommen soll nach Ansicht der Initianten Haushalte entlasten und zugleich Konsum, Gewerbe und Binnenwirtschaft fördern.
Die Initiative wird von ihren Trägern als Beitrag zur finanziellen Entlastung der Bevölkerung und zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstanden. Sie fordert insbesondere eine grundlegende Neuordnung der Konsumbesteuerung mit dem Ziel, Kaufkraft und wirtschaftliche Dynamik langfristig zu fördern.
Wichtigste Argumente Pro und Contra
Die Argumente basieren auf Aussagen der jeweiligen Komitees.
Stärkung der Kaufkraft
- Befürworter argumentieren, dass tiefere oder wegfallende Mehrwertsteuern die Haushalte direkt entlasten und mehr verfügbares Einkommen schaffen würden. Der Konsum könne dadurch gestärkt werden.
Entlastung des täglichen Konsums
- Da die Mehrwertsteuer auf den meisten Gütern und Dienstleistungen erhoben wird, würden sinkende Steuersätze nach Ansicht der Initianten insbesondere alltägliche Ausgaben für Bevölkerung und Familien reduzieren.
Vereinfachung des Steuersystems
- Die Mehrwertsteuer gilt als administrativ aufwendig. Befürworter sehen in ihrer Reduktion oder Abschaffung eine Vereinfachung für Unternehmen und Verwaltung.
Unterstützung von Wirtschaft und Gewerbe
- Tiefere Konsumsteuern könnten nach Ansicht der Unterstützer Handel, Gewerbe und Binnenwirtschaft fördern, da Konsumentinnen und Konsumenten mehr Kaufkraft behalten.
Begrenzung staatlicher Steuerbelastung
- Die Initiative will Höchstgrenzen direkt in der Bundesverfassung verankern. Befürworter sehen darin einen Schutz vor zukünftigen Mehrwertsteuererhöhungen.
Gefahr grosser Einnahmeausfälle für Bund und Kantone
- Gegner warnen, dass die Mehrwertsteuer eine zentrale Einnahmequelle des Staates darstellt. Ihr Wegfall könnte Milliardenlöcher verursachen und Sparprogramme oder neue Steuern nötig machen.
Finanzierung wichtiger Staatsaufgaben gefährdet
- Die Mehrwertsteuer finanziert zahlreiche öffentliche Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung, Sicherheit oder Sozialwerke. Kritiker sehen deren Finanzierung gefährdet.
Unklare Ersatzfinanzierung
- Die Initiative sieht zwar die Abschaffung der Inland-Mehrwertsteuer vor, regelt jedoch nicht abschliessend, wie die wegfallenden Einnahmen dauerhaft ersetzt werden sollen. Gegner betrachten dies als erhebliches finanzpolitisches Risiko.
Fragliche Wirkung auf Preise und Kaufkraft
- Kritiker bezweifeln, dass Steuersenkungen vollständig an Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben würden. Ein Teil der Entlastung könne bei Unternehmen oder Zwischenstufen verbleiben.
Risiko neuer oder höherer Abgaben
- Nach Ansicht der Gegner könnte die Abschaffung der Mehrwertsteuer lediglich zu einer Verlagerung der Steuerbelastung führen – etwa über höhere Einkommens-, Verbrauchs- oder andere Bundessteuern.
Finanzpolitische Unsicherheit
- Die vorgesehene rasche Senkung und vollständige Abschaffung innert weniger Jahre könnte laut Kritikern erhebliche Unsicherheit für Bundeshaushalt, Planung und Investitionen schaffen.
Text der Verfassungsänderung
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 1–3quater
1 Der Bund kann eine Mehrwertsteuer mit einem Normalsatz von höchstens 8,1 Prozent und einem reduzierten Satz von höchstens 2,6 Prozent erheben auf:
a. dem Bezug von Leistungen im Inland, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, sowie dem Erwerb von Emissionsrechten und ähnlichen Rechten (Bezugssteuer); und
b. der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer).
2–3quater Aufgehoben
Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmungen zu Art. 130 (Mehrwertsteuer)
1 Der Bundesrat senkt den Normalsatz der Inlandsteuer innert einem Jahr nach Annahme der Änderung von Artikel 130 durch Volk und Stände auf 4 Prozent.
2 Der Bundesrat befreit innert einem Jahr nach Annahme der Änderung von Artikel 130 durch Volk und Stände die zum reduzierten Satz und die zum Sondersatz besteuerten Leistungen von der Inlandsteuer.
3 Der Bundesrat schafft die Inlandsteuer innert 4 Jahren nach Annahme der Änderung von Artikel 130 durch Volk und Stände ab und setzt sich dafür ein, mittelfristig auch die Bezugs- und die Einfuhrsteuer zu senken und längerfristig gänzlich abzuschaffen.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Diese Initiative wurde von folgenden Mitgliedern lanciert:
(sortiert nach Alphabet Nachname)
Cöl-Freihaus Helen
Dadmal Hamasa
Demalli Redan
Mangione Michel
Rothenfluh Christoph
Ruth Rosa
Rytz Marine
Schmid Jenny
Thomas Michel