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Eidg. Volksinitiative »Für einen starken öffentlichen Verkehr und faire Flugpreise (Mobilitätsbon-Initiative)«

Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine faire Mobilität (Mobilitätsbon-Initiative)» verlangt, dass die Bevölkerung bei steigenden Mobilitätskosten gezielt entlastet wird. Ziel ist es, die Mobilität für Bevölkerung und Wirtschaft bezahlbar zu halten sowie die freie Wahl des Verkehrsmittels zu sichern.

Kernanliegen der Initiative:

1. Finanzielle Entlastung bei Mobilitätskosten
Die Initiative will Haushalte angesichts steigender Kosten für Mobilität finanziell entlasten.

2. Einführung eines Mobilitätsbons
Vorgesehen ist ein Mobilitätsbon, der der Bevölkerung zur Unterstützung ihrer Mobilitätsausgaben zur Verfügung steht.

3. Freie Wahl des Verkehrsmittels
Die Unterstützung soll grundsätzlich verkehrsmittelneutral ausgestaltet sein und die freie Wahl zwischen verschiedenen Mobilitätsformen ermöglichen.

4. Sozial ausgewogene Mobilitätsförderung
Die Initiative strebt eine Entlastung an, welche unterschiedliche Lebenssituationen und Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigt.

5. Sicherung der Mobilität für Bevölkerung und Wirtschaft
Mobilität wird als zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Arbeitswege und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet.

Die Initiative wird von ihren Trägern als Beitrag zur Sicherung bezahlbarer Mobilität verstanden und fordert insbesondere Mechanismen, welche die Bevölkerung bei steigenden Mobilitätskosten entlasten und die Mobilitätsfreiheit langfristig erhalten sollen.

Wichtigste Argumente Pro und Contra
Die Argumente basieren auf Aussagen der jeweiligen Komitees.

Bezahlbare Mobilität für die Bevölkerung

  • Befürworter argumentieren, dass steigende Treibstoff-, Energie- und Transportkosten viele Haushalte zunehmend belasten.
  • Ein Mobilitätsbon könne diese Kosten abfedern und die Mobilität erschwinglich halten.

Freie Wahl des Verkehrsmittels

  • Die Initiative wolle keine bestimmte Mobilitätsform bevorzugen oder benachteiligen. Menschen sollen selbst entscheiden können, ob sie Auto, öffentlichen Verkehr oder andere Verkehrsmittel nutzen.

Entlastung von Familien und Pendlern

  • Besonders Familien, Berufspendler und Menschen in ländlichen Regionen seien oft auf Mobilität angewiesen.
  • Ein Mobilitätsbon könne dort helfen, wo Mobilitätskosten einen grossen Teil des Budgets ausmachen.

Stärkung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt

  • Mobilität gilt als Voraussetzung für Arbeitswege, Dienstleistungen und wirtschaftliche Aktivität.
  • Eine finanzielle Entlastung könne deshalb auch Unternehmen und den Arbeitsmarkt indirekt stärken.

Sozialer Ausgleich bei steigenden Kosten

  • Steigende Mobilitätskosten treffen Haushalte unterschiedlich stark. Befürworter sehen im Mobilitätsbon ein Instrument, um soziale Ungleichgewichte teilweise auszugleichen.

Hohe Kosten für Staat und Steuerzahler

  • Kritiker befürchten zusätzliche Milliardenkosten und eine langfristige Belastung der öffentlichen Finanzen.
  • Die Finanzierung müsse letztlich über Steuern oder Einsparungen an anderer Stelle erfolgen.

Fehlanreize und Mehrverkehr

  • Ein finanzieller Bonus könne zusätzlichen Verkehr fördern und Anreize setzen, Mobilität stärker statt sparsamer zu nutzen. Dadurch könnten Umwelt- und Verkehrsprobleme zunehmen.

Verwaltungsaufwand und Bürokratie

  • Die Einführung eines Mobilitätsbons erfordere Regeln, Kontrollen und administrative Abläufe.
  • Kritiker sehen darin ein neues Bürokratiesystem mit zusätzlichen Kosten.

Fragliche soziale Zielgenauigkeit

  • Ein allgemeiner Mobilitätsbon könne auch Personen entlasten, die nicht auf Unterstützung angewiesen sind.
  • Dadurch bestehe das Risiko von Mitnahmeeffekten und einer wenig zielgerichteten Förderung.

Eingriff in bestehende Verkehrspolitik

  • Gegner argumentieren, dass ein Mobilitätsbon bestehende Lenkungs- und Klimapolitiken schwächen könnte.
  • Statt pauschaler Unterstützung seien gezielte Investitionen in Infrastruktur oder den öffentlichen Verkehr sinnvoller.

Text der Verfassungsänderung

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 87c Luftverkehrsabgabe
1 Der Bund erhebt zur Verminderung von Treibhausgasemissionen eine Abgabe auf dem Luftverkehr; sie erfasst den Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) sowie die allgemeine Luftfahrt einschliesslich Privat- und Geschäftsflugzeuge (Abgabe allgemeine Luftfahrt). Der Bund kann insbesondere aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit Ausnahmen von der Abgabe allgemeine Luftfahrt vorsehen.
2 Die Abgabe wird so bemessen, dass sie verursachergerecht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leistet. Die Höhe der Abgabe wird regelmässig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.
3 Der Reinertrag der Luftverkehrsabgabe wird zu mindestens Zweidritteln gleichmässig an die Bevölkerung verteilt, namentlich in Form von übertragbaren Mobilitätsgutschriften zur Verwendung im nationalen und internationalen öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse. Der restliche Betrag wird zur weiteren Verminderung von Treibhausgasemissionen des Verkehrs und namentlich zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene verwendet.

Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmung zu Art. 87c (Luftverkehrsabgabe)
1 Der Bundesrat erhebt die Luftverkehrsabgabe spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 87c durch Volk und Stände und erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
2 Die Anfangshöhe der Abgabe beträgt pro Flugticket im Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) mindestens 30 Franken sowie pro abgehenden Flug in der allgemeinen Luftfahrt (Abgabe allgemeine Luftfahrt) mindestens 500 Franken.

1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diese Initiative wurde von folgenden Mitgliedern lanciert:
(sortiert nach Alphabet Nachname)

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Antonioli Mantegazzini Barbara

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Bertschy Kathrin

Nationalrat (GL) Bern BE

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Brenzikofer Florence

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Buschbeck Mathias

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Bühler Lukas

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Candan Hasan

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Cattani Manuela

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Clivaz Christophe

Nationalrat (Grüne) Sion VS

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Docourt Martine

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Erni Magdalena

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Filipovic Jelena

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Jost Marc

Nationalrat (Die Mitte) Thun BE

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Klopfenstein Broggini Delphine

Nationalrat (Grüne) Versoix GE

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Mahrer Anne

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Python Valentine

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Ryser Franziska

Nationalrat (Grüne) St. Gallen SG

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Rädler David

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Seiler Graf Priska

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Siegrist Nicola

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Valsangiacomo Nara

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Waser Dominik

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Wild Loa

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Wismer-Felder Priska

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Wuarin Marc

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Wüstenhagen Rolf

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Yemane Samson

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Zürcher Tonja