Sprache auswählen

Eidg. Volksinitiative »Für die Anerkennung des Staates Palästina«

Die eidgenössische Volksinitiative «Für die Anerkennung des Staates Palästina» verlangt, dass die Schweiz Palästina als souveränen und unabhängigen Staat anerkennt. Die Anerkennung soll verbindlich in der Bundesverfassung festgeschrieben und vom Bundesrat gegenüber den Vereinten Nationen offiziell erklärt werden.

Die Hauptanliegen der Initiative umfassen:

1. Anerkennung des Staates Palästina
Die Initiative verlangt, dass die Schweiz Palästina offiziell als souveränen und unabhängigen Staat anerkennt. Damit soll eine klare diplomatische Position geschaffen werden.

2. Verankerung in der Bundesverfassung
Die Anerkennung soll nicht lediglich auf einem politischen Entscheid beruhen, sondern ausdrücklich in der Bundesverfassung festgeschrieben werden und dadurch langfristige Verbindlichkeit erhalten.

3. Verpflichtung des Bundesrates
Nach Annahme der Initiative müsste der Bundesrat innerhalb von drei Monaten den Vereinten Nationen die Anerkennung des Staates Palästina offiziell mitteilen.

4. Unterstützung des Selbstbestimmungsrechts
Die Initiative versteht die Anerkennung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes und als Beitrag zur völkerrechtlichen Gleichbehandlung.

5. Förderung einer diplomatischen Konfliktlösung
Die Anerkennung wird von den Initianten als Beitrag zu Dialog, Stabilität und einer friedlichen politischen Lösung im Nahen Osten verstanden.

 

Die Initiative wird von ihren Trägern als Signal für internationale Verantwortung und friedliche Konfliktlösung verstanden. Sie verlangt eine aktive und verbindliche Rolle der Schweiz bei der Anerkennung Palästinas als Staat.

Wichtigste Argumente Pro und Contra
Die Argumente basieren auf Aussagen der jeweiligen Komitees.

Unterstützung des Selbstbestimmungsrechts

  • Befürworter betonen, dass auch das palästinensische Volk ein Recht auf Selbstbestimmung und staatliche Anerkennung habe.

Beitrag zur Zweistaatenlösung

  • Die Anerkennung könne nach Ansicht der Befürworter eine politische Grundlage für eine verhandelte Zweistaatenlösung stärken.

Völkerrechtliche Gleichbehandlung

  • Befürworter argumentieren, dass die Anerkennung zur Gleichbehandlung von Staaten und Völkern im internationalen Recht beitrage.

Stärkung der humanitären Tradition der Schweiz

  • Die Initiative könne die Rolle der Schweiz als Vermittlerin und Förderin friedlicher Konfliktlösungen unterstreichen.

Klare aussenpolitische Position

  • Eine offizielle Anerkennung würde nach Ansicht der Befürworter eine klare und verbindliche Position der Schweiz schaffen.

Gefahr einer einseitigen Positionierung

  • Gegner könnten argumentieren, dass eine Anerkennung ohne umfassende Friedenslösung als politische Parteinahme wahrgenommen werde.

Einschränkung diplomatischer Flexibilität

  • Die Verankerung in der Bundesverfassung könnte die aussenpolitische Handlungsfreiheit und Vermittlungsrolle der Schweiz einschränken.

Anerkennung ohne geklärten Staatsstatus

  • Kritiker könnten einwenden, dass zentrale Fragen wie Grenzen, Regierungsgewalt und Sicherheitsfragen weiterhin ungeklärt seien.

Verfassung nicht für Aussenpolitik im Einzelfall

  • Einige könnten argumentieren, dass konkrete Anerkennungsentscheide traditionell Aufgabe von Bundesrat und Aussenpolitik seien und nicht in die Bundesverfassung gehörten.

Begrenzter praktischer Nutzen

  • Kritiker könnten bezweifeln, dass eine Schweizer Anerkennung allein die Situation vor Ort oder den Friedensprozess wesentlich beeinflusse.

Text der Verfassungsänderung

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 172
17. Anerkennung des Staates Palästina
1 Die Schweiz anerkennt Palästina als souveränen und unabhängigen Staat.
2 Wird die Anerkennung des Staates Palästina von Volk und Ständen angenommen, so richtet der Bundesrat innerhalb von drei Monaten nach Erwahrung des Abstimmungsergebnisses eine entsprechende Erklärung an die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der UNO und an die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

SR 101
Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diese Initiative wurde von folgenden Mitgliedern lanciert:
(sortiert nach Alphabet Nachname)

Member Photo

Bazarbachi Dina

Member Photo

Berthod Julien

Member Photo

Bobillier Sophie

Member Photo

Cardona Maira Alejandra

Member Photo

Cavalli Francesco (Franco)

Member Photo

Day Schmid Catherine

Member Photo

Gysin Greta

Nationalrat (Grüne) Rovio TI

Member Photo

Lepori Rolando

Member Photo

Lidén Emma

Member Photo

Mahaim Raphaël

Member Photo

Majno-Hurst Pietro Edoardo

Member Photo

Markesch Jovan

Member Photo

Mazzone Lisa

Member Photo

Molina Fabian

Nationalrat (SP) Zürich ZH

Member Photo

Peter Olivier

Member Photo

Pfirter Didier

Member Photo

Raheek Ador

Member Photo

Riget Laura Alessandra

Member Photo

Ruoss Nathalie

Member Photo

Savary Borioli Josef (Beppe)

Member Photo

Schnebli Tobias

Member Photo

Sheybani Roxane

Member Photo

Sommaruga Carlo

Ständerat (SP) Genève GE

Member Photo

Stolkin Philip

Member Photo

Verissimo de Freitas Helena

Member Photo

Ünlü Burak