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Eidg. Volksinitiative »Für ein faires Gleichgewicht zwischen Bundesverwaltung und Bevölkerung (Verwaltungsbremse-Initiative)«

Die Volksinitiative «Für ein faires Gleichgewicht zwischen Bundesverwaltung und Bevölkerung (Verwaltungsbremse-Initiative)» verlangt, dass das Wachstum der Bundesverwaltung und ihrer Personalausgaben begrenzt wird. Ziel ist es, eine stärkere Balance zwischen dem Wachstum staatlicher Strukturen und der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft zu schaffen.

Kernanliegen der Initiative:

1. Begrenzung des Verwaltungswachstums
Die Bundesverwaltung soll nicht dauerhaft schneller wachsen als Bevölkerung und wirtschaftliche Entwicklung.

2. Koppelung der Personalausgaben an die Lohnentwicklung
Die Personalausgaben des Bundes sollen grundsätzlich an die Entwicklung des Medianlohns der Bevölkerung gekoppelt werden.

3. Einbezug externer Mandate und Beratungsleistungen
Nicht nur fest angestelltes Personal, sondern auch externe Berater und ausgelagerte Dienstleistungen sollen berücksichtigt werden, um Umgehungen zu verhindern.

4. Förderung von Effizienz und Digitalisierung
Neue Aufgaben sollen verstärkt durch effizientere Prozesse und Digitalisierung bewältigt werden, anstatt primär durch zusätzliches Personal.

5. Ausnahmen für besondere Situationen und Forschung
In ausserordentlichen Lagen sowie für bestimmte Bereiche – insbesondere den ETH-Bereich – sind Ausnahmen vorgesehen.

Die Initiative wird von den Jungfreisinnigen getragen und fordert insbesondere verbindliche Mechanismen, welche das Wachstum der Bundesverwaltung begrenzen und eine langfristig schlankere sowie effizientere Verwaltung fördern sollen.

Wichtigste Argumente Pro und Contra
Die Argumente basieren auf Aussagen der jeweiligen Komitees.

Weniger Bürokratie und Regulierung

  • Befürworter sehen im Wachstum der Bundesverwaltung einen Treiber für zusätzliche Vorschriften und administrative Prozesse.
  • Eine Begrenzung soll Bürokratie abbauen und Unternehmen sowie Bevölkerung entlasten.

Fokus auf Kernaufgaben des Staates

  • Die Verwaltung soll sich stärker auf zentrale staatliche Aufgaben konzentrieren und Prioritäten klarer setzen.
  • Zusätzliche Strukturen und Aufgaben sollen kritischer hinterfragt werden.

Entlastung der Bundesfinanzen

  • Die Initianten erwarten, dass ein begrenztes Verwaltungswachstum langfristig den Ausgabenanstieg des Bundes dämpft.
  • Dadurch sollen Personalkosten und wiederkehrende Verwaltungsausgaben besser kontrollierbar bleiben.

Mehr Effizienz und Digitalisierung

  • Neue Herausforderungen sollen verstärkt durch effizientere Abläufe und digitale Lösungen bewältigt werden.
  • Die Initiative soll Anreize schaffen, bestehende Prozesse zu modernisieren, bevor zusätzliches Personal aufgebaut wird.

Gleichgewicht zwischen Staat und Bevölkerung

  • Die Entwicklung der Verwaltungskosten soll sich stärker an der wirtschaftlichen Realität und den Einkommen der Bevölkerung orientieren.
  • Damit soll ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen staatlichem Wachstum und gesellschaftlicher Entwicklung entstehen.

Gefahr für die Handlungsfähigkeit des Bundes

  • Kritiker befürchten, dass starre Begrenzungen die Verwaltung in Krisen oder bei neuen Aufgaben einschränken könnten.
  • Der Bund müsse auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Veränderungen flexibel reagieren können.

Medianlohn als sachfremde Messgrösse

  • Der Medianlohn der Bevölkerung bilde nach Ansicht der Gegner den tatsächlichen Verwaltungsbedarf nicht ab.
  • Der Personalbedarf hänge primär von gesetzlichen Aufgaben und politischen Entscheiden ab.

Belastung des Service public

  • Ein erhöhter Spar- oder Kostendruck könnte nach Ansicht der Kritiker die Qualität staatlicher Dienstleistungen beeinträchtigen.
  • Betroffen sein könnten insbesondere Bereiche mit wachsendem Koordinations- und Vollzugsaufwand.

Bereits heute schlanke Verwaltung

  • Gegner verweisen darauf, dass die Schweizer Bundesverwaltung im internationalen Vergleich bereits relativ klein sei.
  • Zusätzliche Begrenzungen könnten deshalb mehr Risiken als Einsparungen mit sich bringen.

Politische Verantwortung liegt beim Parlament

  • Neue Aufgaben und damit verbundenes Verwaltungswachstum entstehen in der Regel durch parlamentarische und gesetzgeberische Entscheide.
  • Kritiker argumentieren deshalb, dass nicht die Verwaltung selbst, sondern primär die Politik über Umfang und Aufgaben des Staates entscheidet.

Text der Verfassungsänderung

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 126a Personalausgaben
1 Die gesamthaften Personalausgaben der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung dürfen prozentual nicht stärker ansteigen als der Schweizer Medianlohn. Die Ausgaben für die Betrauung von Organisationen und Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts mit Verwaltungsaufgaben werden dabei zu den Personalausgaben hinzugerechnet.
2 Die Begrenzung der Personalausgaben gilt nicht für den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung.
3 Die Bundesversammlung kann eine Erhöhung der Personalausgaben beschliessen, wenn dies zur Bewältigung einer schweren Störung der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit erforderlich ist.

Art. 159 Abs. 3 Bst. d
3 Der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte bedürfen jedoch:

d. die Erhöhung der Personalausgaben nach Artikel 126a Absatz 3.

Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmungen zu Art. 126a (Personalausgaben)
1 Artikel 126a findet erstmals auf die Staatsrechnung des dritten Jahres nach dessen Annahme durch Volk und Stände Anwendung.
2 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 126a spätestens bis zum 1. Januar des zweiten Jahres nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diese Initiative wurde von folgenden Mitgliedern lanciert:
(sortiert nach Alphabet Nachname)

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Aellen Cyril

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Brüngger Severin

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Burkart Thierry

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Bäumle Martin

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Fankhauser Nico

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Feller Olivier

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Gutjahr Diana

Nationalrat (SVP) Amriswil TG

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Hostettler Camille

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Huber Roger

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Jordan Camille

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Kolly Nicolas

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Lamesic Karla

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Lüthy Jonas

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Mosimann Jo

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Näpfli Nathan

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Racine Melanie

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Regazzi Fabio

Nationalrat (Die Mitte)


Gordola TI

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Riniker Maja

Nationalrat (FDP)


Suhr AG

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Rutz Gregor

Nationalrat (SVP)


Zollikon ZH

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Sansano Lucio

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Steinmann Jason

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Umbricht Michael

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Vaninetti Alessio

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Vincenz-Stauffacher Susanne

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von Allmen Thomas

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Wehrli Alessia