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«Für einen Tag Bedenkzeit vor jeder Abtreibung (Einmal-darüber-schlafen-Initiative)»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Im Jahr 2014 haben Bundesparlamentarier die Idee besprochen, der Bundesrat solle doch dringend Massnahmen zur Reduktion der zahlreichen Abtreibungen ergreifen. Daraufhin haben sie eine Motion eingereicht mit vier konkreten Vorschlägen – einer davon war: eine Bedenkzeit vor jeder Abtreibung.

Wenn «Bern» untätig bleibt … Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, und 2016 wurde sie vom Parlament ohne abschliessende Behandlung «ad acta» gelegt. Das war der definitive Anlass, zur Bedenkzeit eine Volksinitiative vorzubereiten!

Ebenfalls 2016 erschien im «Tages-Anzeiger» ein Artikel zum Thema der Bedenkzeit, übertitelt mit «Abtreibungen: Nochmals darüber schlafen?» Dies hat den Initiativtitel «Einmal darüber schlafen» angeregt.

Die wichtigsten Argumente, ...


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Mithilfe einer eintägigen Bedenkzeit das Risiko überstürzter Entscheide minimieren

«Einmal darüber schlafen» ist eine Volksweisheit, die vor unüberlegten Entscheiden schützen soll. Gerade im Schwangerschaftskonflikt soll diese Weisheit schwangeren Frauen helfen, keine Entscheide unter Druck oder Stress zu treffen, die sie nachher bitter bereuen. Nach einer Bedenkzeit von mindestens einem Tag zwischen der ärztlichen Beratung und dem Eingriff ändern schätzungsweise 1’000 Frauen pro Jahr in der Schweiz ihre Absicht abzutreiben und sagen Ja zum Kind. 1’000 Kinderleben retten – das will diese Volksinitiative!


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Durch Bedenkzeit bestehende gesetzliche Vorschriften gewährleisten

Das Gesetz schreibt vor, dass Ärzte der schwangeren Frau vor einer Abtreibung ein Verzeichnis aller bestehenden Beratungs- und Hilfsstellen aushändigen müssen (StGB Art. 120). Die Konsultation von Beratungs- und Hilfsstellen ist aber nur möglich, wenn zwischen dem ärztlichen Gespräch und der Abtreibung eine Bedenkzeit gewährleistet wird. Viele Ärzte halten gerade bei der Abgabe der Abtreibungspille keine Bedenkzeit mehr ein. Dadurch geht die Schutzwirkung durch das bestehende Gesetz verloren. Das will diese Volksinitiative korrigieren.


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Die Bedenkzeit – eine internationale Praxis – auch in der Schweiz einführen

Bereits 18 europäische Staaten kennen eine Bedenkzeit. Darunter sind beispielsweise Deutschland und Italien. So beträgt die Bedenkzeit in Deutschland drei und in Italien sogar sieben Tage. Wenn die Schweiz eine Bedenkzeit von einem Tag einführt, ist sie das Land mit der kürzesten Bedenkzeit in Europa. Die Volksinitiative will die Gesetzeslücke mit einer moderaten Regelung schliessen.

Argumente, Fragen und Antworten, Mythen

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

 

Art. 10 Abs. 4

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens vor, insbesondere auch vor der Geburt.

Art. 197 Ziff. 132

13. Übergangsbestimmungen zu Art. 10 Abs. 4 (Massnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens, insbesondere auch vor der Geburt)

1 Nach Ablauf von neun Monaten nach der Annahme von Artikel 10 Absatz 4 durch Volk und Stände müssen Ärztinnen und Ärzte vor einem Schwangerschaftsabbruch der schwangeren Frau mindestens einen Tag Bedenkzeit geben. Ausgenommen sind Schwangerschaften, welche die schwangere Frau in eine akute, nicht anders abwendbare Lebensgefahr bringen.

2 Die Ärztinnen und Ärzte geben ihr einen Leitfaden ab, der sämtliche kantonal und sämtliche national tätigen Beratungs- und Hilfsstellen enthält, welche psychologische, finanzielle oder materielle Hilfe anbieten.

 

1 SR 101

2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

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Andrea Geissbühler, Bäriswil
Nationalrätin SVP, BE
Co-Präsidium

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Maria Rita Marty, Gutenwil ZH
Kantonsrätin SVP, ZH
Co-Präsidium

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Lucie Rochat, Vully VS
Präsidentin SVP Frauen Romandie
Co-Präsidium

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Roman Amacker, Eischoll VS
Präsident SVP Oberwallis
 

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Katharina Baumann, Münsingen BE
Grossrätin EDU
 

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Tabitha Bender
Basel
 

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Olivier Dehaudt
Grimisuat VS
 

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Marie-Bertrande Duay, Martigny VS

 

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Yvetee Estermann, Kriens LU
Nationalrätin SVP
 

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Oskar Freysinger, Savièse VS
alt Staatsrat
 

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Andreas Gafner, Oberwil i.S. BE
Nationalrat EDU
 

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Alois Gmür, Einsiedeln SZ
Nationalrat Die Mitte
 

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Verena Herzog, Frauenfeld TG
Nationalrätin SVP
 

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Monika Kaufmann, St. Pelagiberg

 

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Floriane Mabillard, Leytron VS

 

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Dominik Müggler, Arlesheim BL

 

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Benjamin Roduit, Saillon VS
Nationalrätin Die Mitte
 

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Therese Schläpfer, Hagenbuch ZH
Nationalrätin SVP
 

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David Trachsel, Basel
Präsident Junge SVP Schweiz
Grossrat

Medien

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Weil ihren Interpellationen und Motionen im Parlament nicht stattgegeben wurde, haben Nationalrätinnen und Nationalräte zusammen mit weiteren engagierten Bürgerinnen und Bürgern zwei Volksinitiativen lanciert. Die erste Initiative will vor jeder Abtreibung einen Tag Bedenkzeit einführen, die zweite richtet sich gegen die schockierende Praxis der Spätabtreibungen. Die Sammelfrist beginnt heute und endet am 21. Juni 2023.