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Jede kWh zählt

«Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Für den Ausstieg aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas braucht die Schweiz rasch viel mehr Strom. Insbesondere in den Wintermonaten, in denen wir immer stärker von Energieimporten aus dem Ausland abhängig werden.
Das Potenzial einheimischer erneuerbarer Energien, wie Wasserkraft, Sonne, Wind oder Biomasse ist in der Schweiz langfristig mehr als ausreichend. Jedoch schreiten sowohl der Ausbau der Energieproduktion wie auch die Umsetzung von Energieeffizienzmassnahmen viel zu langsam voran. Die Bewilligungsverfahren brauchen bis zu 20 Jahre oder mehr.

 

Die wichtigsten Argumente, ...


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Uorwärts machen beim Ausbau erneuerbarer Energien

Der Ersatz von Öl, Gas und Atomkraft erfordert in Zukunft deutlich mehr Strom. Doch insbesondere bei der Nutzung erneuerbarer Energien kommt die Schweiz nur schleppend voran. Die Bewilligungsverfahren sind enorm aufwändig und langwierig – mit unterschiedlichen Zuständigkeiten (Bund, Kantone, Gemeinden, Kooperationen und weitere).

Das vorrangige nationale Interesse für die Nutzung erneuerbarer Energien ist dabei ein wirkungsvoller Hebel. Es kann dann aktiviert werden, wenn sich abzeichnet, dass die Ziele beim Klimaschutz und bei der Reduktion der Auslandabhängigkeit nicht erreicht werden können.

Neutralität 1

Eine unabhängige Schweiz nutzt einheimische, erneuerbare Energien

Die derzeitige Energiekrise zeigt: Eine zu grosse Abhängigkeit von Energieimporten führt zu einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit und schadet damit unserer Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Nutzung einheimischer Energien stärkt nicht nur die Unabhängigkeit der Schweiz, sie verhindert auch den Abfluss von Investitionen ins Ausland und stärkt die einheimische Wirtschaft.

Neue Projekte erhöhen das Wissen sowie die Kompetenz der Schweizer Forschung und Industrie und stärken deren Konkurrenzfähigkeit.


Neutralität 2

Regionale, sichere und wirtschaftliche Stromversorgung – auch im Winter!

Lokale und regionale Ansätze in der Energieversorgung erhöhen die Versorgungssicherheit und entlasten die Netzinfrastruktur. Die Kosten für den Ausbau des Stromnetzes, die letztendlich wir alle zahlen, werden reduziert.
Erneuerbare Energien sind wirtschaftlich und konkurrenzfähig und bewirken eine hohe Wertschöpfung innerhalb der Schweiz.
Die Nutzung unterschiedlicher Technologien mindert die Anfälligkeit gegenüber extremen Wettersituationen.

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 89 Abs. 6–8

6
Die Erschliessung und Nutzung der Potenziale einheimischer erneuerbarer Energien zur Verbesserung der Energieeffizienz sind von nationalem Interesse. Bund, Kantone und Gemeinden setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und unter Wahrung des Föderalismus dafür ein, die Erschliessung und Nutzung der Potenziale im Sinne einer hohen Versorgungssicherheit vollumfänglich, rasch und breit gefächert voranzutreiben und zu fördern.

Überschreitet der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr netto einen vom Bund festzulegenden verbindlichen Grenzwert, so ergreift der Bund Massnahmen zur Erhöhung der Winterproduktion und der Energieeffizienz, bis der Grenzwert eingehalten werden kann. Die Winterproduktion ist dabei vorrangig durch die Erschliessung und Nutzung der Potenziale einheimischer erneuerbarer Energien gemäss Absatz 6 zu erhöhen.

8 Der Bund erlässt Vorschriften zur Förderung von Anlagen und von Massnahmen für die Erschliessung und Nutzung der Potenziale gemäss Absatz 6. Die Förderung orientiert sich an der dauerhaften Einhaltung des Grenzwerts gemäss Absatz 7.

Art. 197 Ziff. 15

15. Übergangsbestimmungen zu Art. 89 Abs. 6–8 (Erneuerbare Energien und Energieeffizienz)

1 Solange der Grenzwert gemäss Artikel 89 Absatz 7 nicht dauerhaft eingehalten werden kann, geht das nationale Interesse gemäss Artikel 89 Absatz 6 für den Bau, die Erweiterung, die Erneuerung oder die Konzessionierung von Anlagen sowie für die Infrastruktur, die notwendig ist, um die Energie aus diesen Anlagen abzuleiten, anderen nationalen Interessen vor. Dieses vorrangige Interesse gilt auch für die Kantone und die Gemeinden.

2 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 89 Absätze 6–8 spätesten zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

¹ SR 101
² Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

 

Veröffentlicht im Bundesblatt am 14.02.2023
Ablauf der Frist für die Unterschriftensammlung: 14.08.2024

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

Member Photo

Büchler Jakob

Alt-Nationalrat (CVP)
St. Gallen
Member Photo

Bölli Martin

Experte Erneuerbare Energien / Swiss Small Hydro
St. Gallen
Member Photo

Graf Marie-Claire

Klima-Netzwerke / Aktivistin
Basel-Landschaft
Member Photo

Grüter Lucia

Expertin Erneuerbare Energien / Verwaltungsrätin
Solothurn
Member Photo

Hagmann Christoph

Softwareentwickler / Verein Schweizer Mühlenfreunde
Bern
Member Photo

Hintermann Markus

Unternehmer / unabhängige Energieproduktion
Graubünden
Member Photo

Keller Hans-Peter

Unternehmer / unabhängige Stromproduktion
Schwyz
Member Photo

Kessler Viviane

Unternehmerin / Kommunikation
Zürich
Member Photo

Leonardi Giovanni

Verwaltungsrat / Energiewirtschaft
Tessin
Member Photo

Moser Samuel

Unternehmer / unabhängige Stromproduktion
Bern
Member Photo

Niederhäusern Anita

Kommunikation / Expertin Erneuerbare Energien
Freiburg
Member Photo

Roduit Benjamin

Nationalrat (Die Mitte) Saillon VS

Member Photo

Rouiller Jean-Marie

Berater erneuerbare Energien
Wallis
Member Photo

Tribelhorn Thomas

Unternehmer / Energiewirtschaft
Basel-Landschaft

«Grünliberale Partei Basel-Landschaft»

Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

Medien

Image

Die Urheber der Volksinitiative sehen ihr Projekt auch als «Plan B», falls das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien im Parlament oder an der Urne Schiffbruch erleiden würde. Das Komitee ist aber auch grundsätzlich der Ansicht, dass die Energiewende Eingang in die Verfassung finden muss. Jede Unterschrift helfe, dieses Ziel zu erreichen, sagte Roduit.