
«Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»
(Eidgenösische Volksinitiative)
In der Schweiz gibt es zu wenig Kinderbetreuungsplätze. Und für die Familien sind sie zu teuer. Die Konsequenzen tragen die Frauen mit Teilzeitarbeit und tieferem Einkommen. Die Kita-Initiative will, dass in der ganzen Schweiz ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen geschaffen wird. Mit guten Löhnen und Arbeitsbedingungen, die der Verantwortung des Betreuungspersonals entsprechen. Und die Eltern sollen maximal 10% ihres Einkommens für die Betreuung ihrer Kinder zahlen.
Die wichtigsten Argumente, ...
Hohe Qualität
Die Kinderbetreuer:innen tragen eine grosse Verantwortung, doch Arbeitsbedingungen und Löhne werden dieser nicht gerecht. Die Kita-Initiative sorgt für bessere Arbeitsbedingungen und dadurch bessere Betreuungsqualität.
Bezahlbare Betreuung
Kinderbetreuungsplätze sind für Eltern sehr teuer. Die Kita-Initiative sorgt dafür, dass die Eltern maximal 10% des Einkommens für die familienergänzende Kinderbetreuung zahlen. Von bezahlbaren Kitaplätzen profitiert die ganze Familie.
Mehr Gleichstellung
Weil Kita-Plätze fehlen oder zu teuer sind, reduzieren viele Frauen das Pensum oder verzichten ganz auf Erwerbsarbeit. Die Kita-Initiative legt einen Grundstein für mehr Gleichstellung.
Argumente, Fragen und Antworten, Mythen
Initiativtext
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 116a Familienergänzende Betreuung von Kindern
1 Die Kantone sorgen für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot für die institutionelle familienergänzende Betreuung von Kindern.
2 Das Angebot steht allen Kindern ab dem Alter von drei Monaten bis zum Ende des Grundschulunterrichts offen. Es muss dem Kindeswohl und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen und den Bedürfnissen der Eltern entsprechend ausgestaltet sein.
3 Die Betreuungspersonen müssen über die notwendige Ausbildung verfügen und entsprechend entlöhnt werden. Ihre Arbeitsbedingungen müssen eine qualitativ gute Betreuung ermöglichen.
4 Der Bund trägt zwei Drittel der Kosten. Die Kantone können vorsehen, dass die Eltern sich gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ebenfalls an den Kosten beteiligen. Insgesamt darf die Beteiligung der Eltern zehn Prozent ihres Einkommens nicht übersteigen.
5 Der Bund kann Grundsätze festlegen.
Art. 197 Ziff. 132
13. Übergangsbestimmungen zu Art. 116a (Familienergänzende Betreuung von Kindern)
Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 116a treten spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
[1] SR 101
[2] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

Elisabeth Baume-Schneider (SP)
Les Breuleux JU

Tamara Funiciello (SP)
Bern BE

Marina Carobbio Guscetti (SP)
Lumino TI

Martine Docourt (SP)
Neuchâtel NE

Gerhard Andrey - Nationalrat (Grüne)
Granges-Paccot FR

Patriza Mordini - Alt-Stadträtin (SP)
Bern BE

Ronja Jansen - Juso-Präsidentin
Frenkendorf BL

Martin Landolt - Nationalrat (Die Mitte)
Näfels GL

Pierre-Yves Maillard - Nationalrat (SP)
Renens VD

Min Li Marti - Nationalrätin (SP)
Zürich ZH

Melanie Mettler - Nationalrätin (glp)
Bern BE

Mattea Meyer - Nationalrätin (SP)
Winterthur ZH

Valérie Piller-Carrard - Nationalrätin (FR)
Cheyres FR

Katharina Prelicz-Huber Nationalrätin (Grüne)
Zürich ZH

Roland Fischer- Nationalrat (glp)
Udligenswil LU

Rosmarie Quadranti - Stadträtin (Die Mitte)
Illnau-Effretikon

Jean-Daniel Strub (SP)
Zürich ZH

Giorgio Tuti - Präsidenten der Sektion Eisenbahn der Europäischen Transportarbeitergewerkschaft ETF
Langendorf SO

Cédric Wermuth - Nationalrat (SP)
Zofingen AG

Natascha Wey (SP)
Zürich ZH

Adrian Wüthrich - Nationalrat (SP)
Huttwil BE

Corina Gredig - Nationalrätin (glp)
Zürich ZH

Sanija Ameti - Co-Präsidentin der Operation Libero
Zürich ZH

Jessica Jaccoud (SP)
Rolle VD

Christina Kitsos (SP)
Genf GE

Barbara Gysi - Nationalrätin (SP)
Wil SG