99 Prozent-Initiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» in Kürze
Die 99%-Initiative verlangt, dass Kapitaleinkommen (Zinsen, Dividenden etc.) 1.5x so stark wie Arbeitseinkommen besteuert werden. Es gilt ein Freibetrag von beispielsweise 100‘000 Franken pro Jahr. Der dadurch erzielte Mehrertrag wird verwendet, um die Einkommenssteuern für Personen mit tiefen und mittleren Arbeitseinkommen zu senken. Ebenfalls können die Mehreinnahmen für Leistungen der sozialen Wohlfahrt wie Familienleistungen, Bildung und Gesundheit verwendet werden.
Die wichtigsten Argumente, ...
weil die 99 %-Initiative konsequente Rückverteilung schafft.
weil die 99 % Initiative das Steuerdumping bekämpft.
weil die 99% Initiative Gerechtigkeit schafft und die Privilegien der Superreichen zurückbindet.
weil die 99 % Initiative die Frauen stärkt.
weil die 99 % Initiative mehr Geld ins Portemonnaie bringt.
Argumente, Fragen und Antworten, Mythen
Die 99 %-Initiative fordert, dass Kapitaleinkommen 1.5x höher als Arbeitseinkommen besteuert werden. Dazu werden Kapitaleinkommen bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens 1.5fach gezählt („Besteuerung im Umfang von 150 %”). Die 99 %-Initiative führt somit keine neue Steuer ein und lässt die bestehenden Steuersätze unangetastet. Geändert wird einzig die Berechnungsgrundlage.
Der dadurch erzielte Mehrertrag wird für die Senkung der Einkommenssteuern für Personen mit tiefen und mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferleistungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt (→ Definition siehe unten) verwendet.
Initiativtext
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 127a Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen
1 Kapitaleinkommensteile über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag sind im Umfang von 150 Prozent steuerbar.
2 Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, ist für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen.
3 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
[1] SR 101
Botschaft des Bundesrates
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
Bern, 26.06.2019 - An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat eine Aussprache zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» geführt. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die Botschaft mit dem Antrag auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Die Volksinitiative fordert eine höhere Besteuerung von Kapitaleinkommen ab einem durch das Parlament zu bestimmenden Betrag. Der Mehrertrag soll für eine ermässigte Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferleistungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt verwendet werden. Die Initiative ist am 2. April 2019 in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht worden.
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf im Sinne der Initiative. Im internationalen Vergleich sind die Einkommen vor Steuern und staatlichen Transferleistungen in der Schweiz sehr gleichmässig verteilt, weshalb der Bedarf für Umverteilung geringer ist als in anderen Ländern. Dessen ungeachtet erfolgt eine spürbare Umverteilung. Diese findet in der Schweiz in erster Linie ausgabenseitig über Transferleistungen statt. Ergänzend tragen progressive Vermögens- und Einkommenssteuern zur Umverteilung bei.
Die Volksinitiative schlägt nach Auffassung des Bundesrats ein wenig zielgenaues Instrument vor, um die Einkommensungleichheit zu mindern, weil sich die höhere Besteuerung vorwiegend auf die Art und nicht auf die Höhe der Einkommen bezieht. Eine Erhöhung der Besteuerung von Kapitaleinkommen würde zum einen die Standortattraktivität der Schweiz für kapitalertragsstarke Personen verschlechtern. Zum andern würde eine stärkere Besteuerung von Kapitaleinkommen aufgrund von deren hoher Steuerempfindlichkeit nicht zu den von den Initianten erhofften Mehreinnahmen führen. Damit würde auch der bezweckte Umverteilungseffekt unterhöhlt. Schliesslich würde die Initiative zu einem Ausbau der Transferleistungen führen. Dessen Ausmass würde von den stark schwankenden Steuereinnahmen auf Kapitaleinkommen statt von Bedarfsüberlegungen bestimmt.
Diese Initiative wurde von folgenden Komitee-Mitgliedern lanciert (nach Alphabet Nachname):
Arslan Sibel, Basel
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Baumgartner Julia, Füllinsdorf
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Bendahan Samuel, Lausanne
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Buthey Kevin, Fribourg
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Docourt Martine, Neuchâtel
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Eggmann Jonas, Muttenz
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Franzini Luzian, Rotkreuz
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Funiciello Tamara, Bern
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Gross Christian, Wädenswil
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Hüsser Nina, Zürich
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Keller Barbara, Bern
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Kiener Nellen Margret, Bolligen
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Lempert Lewin, Zürich
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Levrat Christian, Vuadens
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Meyer Mattea, Winterthur
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Pajic Pascal, Chur
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Reynard Mathias, Savièse
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Riget Laura, Monte Carasso
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Rinaldi Giona, Luzern
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Ringger Beat, Aarburg
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Schneider Pauline, Neuchâtel
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Stocker Lorena, Rain
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Szabo Sabine, Schüpfen
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Vasiljevic Anna, Bern
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Waeger Muriel, Tavannes
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Wermuth Cédric, Zofingen
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