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E-Voting gefährdet die direkte Demokratie!
E-Voting jetzt den Stecker ziehen!

(Eidg. Volksinitiative)

Trotz Sicherheitslücken und Warnungen von Fachleuten will der Bundesrat E-Voting flächendeckend einführen. Dabei ist die elektronische Stimmabgabe eine grosse Gefahr für die direkte Demokratie: Die Schweiz wird ein interessantes Angriffsziel für staatliche und nicht-staatliche Angreifer. Und ist das Vertrauen in unsere Abstimmungs- und Wahlsysteme einmal gebrochen, gibt es kein zurück mehr. Darum ziehen wir jetzt gemeinsam die Notbremse!

Die Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)» will E-Voting solange verhindern, bis es sicher ist. Dazu wird Art. 39 der Bundesverfassung dahingehend verändert, dass...
  • die wesentlichen Schritte der elektronischen Stimmabgabe von den Stimmberechtigten ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
  • sämtliche Stimmen so gezählt werden müssen, wie sie gemäss dem freien und wirklichen Willen der Stimmberechtigten von aussen unbeeinflusst abgegeben wurden.
  • die Teilergebnisse der elektronischen Stimmabgabe eindeutig und unverfälscht ermittelt werden müssen sowie nötigenfalls in Nachzählungen ohne besondere Sachkenntnis zuverlässig überprüft werden können.
Den Wortlaut der Volksinitiative finden sie weiter unten.

Die wichtigsten Argumente, ...


HAcker

Unsicher vor Hacker-Angriffen

 


Kosten e-voting

Nicht gerechtfertigte Kosten


Bundeshaus e-voting

Demokratie braucht vertrauen.

Argumente, Fragen und Antworten, Mythen

E-Voting: Worum geht es?

E-Voting (elektronische Stimmabgabe oder «Vote électronique») bedeutet, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger übers Internet abstimmen können. Die elektronische Teilnahme an Wahlen spielte hierzulande bislang nur eine untergeordnete Rolle. In der Schweiz treiben Bund und Kantone Projekte zur Einführung von E-Voting seit dem Jahr 2000 voran. 2004 kam E-Voting erstmals bei einer eidgenössischen Abstimmung versuchsweise zum Einsatz. Als Pionier-Kanton profilierte sich Genf, das ein eigenes E-Voting-System entwickelte und beherbergt (es aber per 2020 «aus Kostengründen» aufgibt), dem sich verschiedene andere Kantone angeschlossen haben. Das zweite, von mehreren Kantonen genutzte System wird von der Schweizerischen Post getragen (welche ihr Kernsystem bei einer ausländischen Firma einkaufte). Per Anfang 2019 waren es 14 Kantone, die E-Voting in irgendeiner Form getestet haben.

Initiativtext

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 39 Abs. 1bis

1bis Die Verwendung elektronischer Verfahren zur Stimmabgabe ist verboten..

 

Art. 197 Ziff. 12
12. Übergangsbestimmung zu Art. 39 Abs. 1bis (Verwendung elektronischer Verfahren zur Stimmabgabe)

1 Artikel 39 Absatz 1bis tritt mit der Annahme durch Volk und Stände in Kraft; mit der Annahme sind sämtliche Bestimmungen des kantonalen Rechts und des Bundesrechts über elektronische Verfahren zur Stimmabgabe nicht mehr anwendbar.

2 Die Bundesversammlung kann das Verbot durch Bundesgesetz aufheben, wenn gewährleistet ist, dass mindestens die gleiche Sicherheit gegen Manipulationshandlungen wie bei der handschriftlichen persönlichen Stimmabgabe an der Urne besteht, namentlich wenn unter Wahrung des Stimmgeheimnisses:
    a. die wesentlichen Schritte der elektronischen Stimmabgabe von den      Stimmberechtigten ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können;
    b. sämtliche Stimmen so gezählt werden, wie sie gemäss dem freien und wirklichen Willen der Stimmberechtigten und von aussen unbeeinflusst abgegeben wurden; und
    c. die Teilergebnisse der elektronischen Stimmabgabe eindeutig und unverfälscht ermittelt sowie nötigenfalls in Nachzählungen ohne besondere Sachkenntnis zuverlässig überprüft werden können, sodass ausgeschlossen ist, dass Teilergebnisse anerkannt werden, die nicht den Anforderungen nach den Buchstaben a und b entsprechen.

3 Die Bundesversammlung kann das Verbot frühestens fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten aufheben.

[1]           SR 101

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

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Jorgo Ananiadis, Ostermundigen
 
 
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Thomas Bigliel, Landquart
 
 
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Silvio Bonzanigo, Luzern
 
 
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René Droz, Worb BE
 
 
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Benjamin Fischer, Volketswil
 
 
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Tamara Funiciello, Bern
 
 
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Balthasar Glättli, Zürich
 
 
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Franz Grüter, Eich


 
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Kenny Gubser, St. Gallen
 
 
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Matthias Hildbrand, Ried-Brig VS
 
 
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Pierre-Antoine Hildbrand, Lausanne VD
 
 
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Jonas Ineichen, Emmenbrücke LU


 
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Vincent Keller, Renens VD
 
 
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Prisca Koller, Hettlingen ZH
 
 
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Alfred Künzler, Winterthur ZH
 
 
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David Limacher, 6005 Luzern


 
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Claudio Luck, Zürich
 
 
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Hans Moser, 9470 Buchs SG
 
 
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Nicolas A. Rimoldi, Luzern
 
 
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Gregor Rutz, Zollikon ZH


 
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Simon Schlauri, Zürich
 
 
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Jean Christophe Schwaab, 1097 Riex VD
 
 
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Michelle Singer, Utzensdorf BE
 
 
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Martin Steiger, Zürich


 
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Artur Terekhov, Oberengstringen
 
 
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Michelle Wandeler, Beromünster LU
 
 
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Claudio Zanetti, Gossau ZH
 
 
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Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

Ausgesuchte Meinungen aus der Bevölkerung und der Politk

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«E-Voting gefährdet das Vertrauen in die Demokratie, denn es erlaubt, Misstrauen in Endergebnisse einfach und günstig zu streuen.»

Claudio Luck

Chaos Computer Club (TI)

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«Die Vorkommnisse in Genf sowie die Scytl-Erfahrungen zeigen: E-Voting ist mitnichten so sicher wie die schriftliche Urnenabstimmung. Nicht nur wegen Hacking-Gefahren. Auch die zentrale, IT-basierte Organisation (statt dezentraler Urnen in jedem Wahlkreis) birgt Risiken, die das Vertrauen in die direkte Demokratie kaum fördern. Daher ist E-Voting der Stecker zu ziehen, um die freie Demokratie zu retten!»

Artur Terekhov

Inh. AT Recht Steuern (ZH)

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«E-Voting muss genauso sicher und überprüfbar sein wie das traditionelle Abstimmen an der Urne. Wir dürfen unsere direkte Demokratie nicht gefährden, bloss weil E-Voting bequem und modern wirkt.»

Martin Steiger

Rechtsanwalt (ZH)

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«E-Voting gefährdet das Vertrauen der StimmbürgerInnen. Denn sie sind gezwungen, die Kontrolle über den Ablauf von Wahlen und Abstimmungen sowie die Auszählung an Experten und Privatunternehmen zu delegieren.»

Jean Christophe Schwaab

Gemeinderat / alt Nationalrat (VD)

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«Erfahrungen aus vielen Ländern zeigen, dass E-Voting-Systeme interessante Angriffsziele für Hacker und Grossmächte sind. Werden Wahlen und Abstimmungen manipuliert, so gefährdet dies das Vertrauen in unsere Demokratie.»

Franz Grüter

Nationalrat / Unternehmer (LU)

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«Abstimmungen müssen nicht nur den Gewinner ermitteln. Ebenso wichtig ist, dass das Resultat von den Verlierern akzeptiert wird. Die Zweifel, welche durch E-Voting geschürt werden, rütteln an diesem Fundament der Demokratie.»

Balthasar Glättli

Nationalrat / Fraktionschef (ZH)

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«Hacking bedroht unsere Daten, unsere Abstimmungen und unsere Demokratie. 
E-Voting muss gestoppt werden, bis es irgendwann sicher genug sein wird.»

Prisca Koller

Kantonsrätin / Volkswirtin (ZH)

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«E-Voting gefährdet unnötigerweise die Sicherheit unserer einzigartigen Demokratie. Nur unsere Initiative ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern zu entscheiden, ob sie das Risiko E-Voting überhaupt wollen.»

Nicolas A. Rimoldi

Student / Mitglied Jungfreisinnige (LU)

Medien

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Das für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen so wichtige E-Voting wird derzeit kontrovers diskutiert. Im Zentrum der Kritik steht ...

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Die Post will dieses Jahr ein neues E-Voting-System präsentieren. Jetzt ist aber ihr spanischer Software-Lieferant in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten.

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Für den Nationalrat war klar: E-Voting ist gegenwärtig noch zu wenig sicher. Er will Versuchsbetriebe stoppen. Der Ständerat soll nachziehen, fordern Kritiker.

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E-Voting ist das Wählen und Abstimmen auf elektronischem Weg. Die Stimmbürgerin kann also von irgendeinem Gerät mit Internetzugang...

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Gegner der elektronischen Abstimmung wollen die Pläne des Bundesrats auf Eis legen. Sie wollen E-Voting für mindestens fünf Jahre verbieten.

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Ein breit abgestütztes Komitee will dem E-Voting in der Schweiz vorerst den Stecker ziehen. Es sieht die heutigen E-Voting-Systeme als unsicher ...