Kostenbremse Gesundheit
Kostenbremse-Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen»
Seit Jahren steigen die Krankenkassenprämien jährlich um rund 5% und reissen ein immer grösseres Loch in unser Budget. Schuld daran sind die überbordenden Kosten im Gesundheitswesen. Laut Experten könnten heute 20% oder 6 Milliarden Franken der Gesundheitskosten ohne Qualitätsverlust eingespart werden. Es ist offensichtlich: Die Behörden und die Akteure im Gesundheitswesen haben versagt!
Damit sich endlich etwas ändert und die Prämienexplosion gestoppt wird, braucht es jetzt den Druck einer Volksinitiative. Die Kostenbremse-Initiative verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten, im Vergleich zu der Lohnentwicklung zu stark steigen. Damit werden die längst bekannten und guten Sparvorschläge endlich umgesetzt und dem Prämienwachstum ein Riegel vorgeschoben.
Mit der Kostenbremse-Initiative will die CVP das Gesundheitswesen retten und die Prämienzahlenden entlasten. Wenn auch Sie der Meinung sind, dass die Prämienexplosion endlich gestoppt werden muss, unterschreiben Sie gleich die Kostenbremse-Initiative. Gemeinsam können wir unser Gesundheitssystem heilen!.
Die wichtigsten Argumente
Ungebremstes Prämienwachstum stoppen!
Heute bezahlt eine 4-köpfige Familie pro Jahr 15‘000 Franken alleine für Krankenkassenprämien! Mittelstand und Haushalte müssen entlastet werden. Jene, die verantwortungsvoll mit dem System umgehen, bezahlen heute für die Ineffizienz der anderen.
Anreize richtig setzen!
Das heutige System ist krank und strotzt von Fehlanreizen. Die notwendigen Korrekturmassnahmen sind bekannt – werden aber nicht oder nur zögerlich umgesetzt. Wir machen Druck, damit endlich etwas geht.
Alle Beteiligten in die Verantwortung nehmen!
Heute werden Millionen verschwendet. Kassen, Ärzte etc. sind gefordert. Es kann nicht sein, dass das Gesundheitswesen zu einer Selbstbedienungs-Kasse für Leistungserbringer verkommt und die Versicherten für politisch verschuldete Verschwendung und Fehlanreize geradestehen müssen. Die Politik hat bislang versagt – nun muss das Volk direkt Gegensteuer geben.
Nur die Kostenbremse bringt Besserung – alles andere ist Augenwischerei!
Linke schreien nach Verstaatlichung und reiner Planwirtschaft, Rechte verschliessen die Augen und stecken den Kopf in den Sand. Es braucht einen direkten Auftrag vom Volk: Die Kostenbremse ist die einzige Massnahme, die Verantwortung und Solidarität fördert, Druck erzeugt und den Akteuren Beine macht.
Unnötige Kosten endlich eliminieren!
Die Prämien explodieren, weil unser System krankt. 6 Milliarden können eingespart werden, ohne Qualitätseinbussen. Im Gegenteil: Übertherapie und Übermedikation gefährden unsere Gesundheit – schützen wir sie!
Mehrklassenmedizin droht!
Geht die Kostensteigerung weiter wie bisher, droht eine Kürzung des Leistungskatalogs für Grundversicherte. Das ist gerade für den Mittelstand brandgefährlich: Er wird sich in Zukunft die Gesundheit teilweise nicht mehr leisten können. Tun wir heute nichts, landen wir morgen in einem System der Mehrklassenmedizin. Teurere Therapien und Behandlungen werden sich nur noch Reiche leisten können. Das müssen wir rechtzeitig verhindern.
Argumente, Fragen und Antworten, Mythen
Initiativtext
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 117 Abs. 3 und 4
3 Er [der Bund] regelt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung so, dass sich mit wirksamen Anreizen die Kosten entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln. Er führt dazu eine Kostenbremse ein.
4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Art. 197 Ziff. 12[2]
12. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 und 4 (Kranken- und Unfallversicherung)
Liegt die Steigerung der durchschnittlichen Kosten je versicherte Person und Jahr in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwei Jahre nach Annahme von Artikel 117 Absätze 3 und 4 durch Volk und Stände mehr als ein Fünftel über der Entwicklung der Nominallöhne und haben die Krankenversicherer und die Leistungserbringer (Tarifpartner) bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Massnahmen zur Kostendämpfung festgelegt, so ergreift der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen zur Kostensenkung, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden.
[1] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):
Binder-Keller Marianne, Baden
(Web-Seite)
Bischof Pirmin, Solothurn
(Web-Seite)
Bischofberger-Breu Ivo, Oberegg
(Web-Seite)
Candinas Martin, Chur
(Web-Seite)
Ettlin Erich, Kerns
(Web-Seite)
Glanzmann-Hunkeler Ida, Altishofen
(Web-Seite)
Graber Konrad, Kriens
(Web-Seite)
Humbel Näf Ruth, Birmenstorf AG
(Web-Seite)
Juillard Charles, Porrentruy
(Web-Seite)
Lohr Christian, Kreuzlingen
(Web-Seite)
Lombardi Filippo, Massagno
(Web-Seite)
Müller-Altermatt Stefan, Herbetswil
(Web-Seite)
Pfister Gerhard, Oberägeri
(Web-Seite)
Roduit Benjamin, Saillon
(Web-Seite)
Schneider Tino, Chur
(Web-Seite)
Schneider-Schneiter Elisabeth, Biel-Benken BL
(Web-Seite)
Seydoux-Christe Anne, Delémont
(Web-Seite)