Ja zu mehr Mitbestimmung der Bevölkerung bei der Kranken- und Unfallversicherung
(Eidgenösische Volksinitiative)
Die Schmerzgrenze ist bei vielen Menschen erreicht. Auch für viele Familien ist die Prämienbelastung zu hoch geworden. Die verankerten Grundrechte in der Bundesverfassung sollen auch im Gesundheitswesen wieder angewendet werden, indem der Bevölkerung die Mündigkeit und die Entscheidungsfreiheit zugestanden wird.
Mit der Umsetzung unserer Initiative können Sie neu entscheiden, welche Versicherungs- und Behandlungssysteme Sie wählen möchten. Ebenso können Sie entscheiden, welche Leistungen wollen Sie versichern und welche Prämien sind sie bereit, dafür zu zahlen.
Die wichtigsten Argumente, ...
Grundrechte der Bevölkerung stärken.
Nachhaltige Medizin und Behandlungsmethoden fördern.
Gemeinwohlorientierte Systeme stärken.
Argumente, Fragen und Antworten, Mythen
Initiativtext
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 117 Abs. 2
2 Er [der Bund] akzeptiert verschiedene Versicherungsmodelle, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Jeder Mensch hat das Recht, Art und Umfang der Versicherung frei zu bestimmen.
[1] SR 101
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):
Priska Deflorin, Niederrohrdorf
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Yvette Estermann, Kriens
Nationalrätin
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Urs Hans, Turbenthal
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Maddy Hoppenbrouwers, Schinznach Bad
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Christina Maria Kunz, Villmergen
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Roland Schöni, Gsteigwiler
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Theres Schöni, Benzenschwil
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Daniel Trappitsch, Buchs
(Web-Seite)
Andreas Volkart, Steinmaur
(Web-Seite)
Martin Vosseler, Elm
(Web-Seite)