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Eidg. Volksinitiative «Mobilfunkhaftungs-Initiative»

Das Ziel der Mobilfunkhaftungs-Initiative ist es, dass der Betreiber einer Mobilfunkanlage nicht nur deren saftiger Gewinn einstecken kann, sondern auch für die Kosten bei allfälligem Personen- oder Sachschaden im messbaren Umkreis der Sendeanlage aufzukommen hat. Durch die Umkehr der Beweislast, muss der Betreiber den Beweis erbringen, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Anlage verursacht wurde.

Paradigmenwechsel für Verursacher von Mobilfunkschäden!
Wie es zur «Mobilfunkhaftungs-Initiative» gekommen ist

Die wichtigsten Argumente, ...


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Die neue Mobilfunkgeneration 5G bedeutet eine massive Zunahme von Sendeanlagen und Strahlenbelastung !


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Weil der Bund nicht schützt!


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Schäden durch Mobilfunk sind bekannt !


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Weil Grenzwerte nicht schützen!


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Es kann niemand dagegen sein !


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Weil auch bei Schäden durch
Mobilfunkstrahlung das Verursacherprinzip
gelten soll !

Argumente, Fragen und Antworten, Mythen

Mit der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) legt der Bund die Grenzwerte von Mobilfunk-Antennen fest, die in der ganzen Schweiz verbindlich sind. Er erteilt die Konzessionen für alle Frequenzen, die vom Bundesrat für die Nutzung mit Mobilfunk freigegeben werden. Mit der Strategie "Digitale Schweiz" treibt der Bundesrat die Einführung der 5G –Mobilfunktechnologie auch bis in den Millimeterfrequenzbereich weiter voran. Zudem gehören 51% der Swisscom Aktien dem Bund. Dieser liess verlauten, dass die Betreiberin einer Mobilfunkanlage „auch bei späteren neuen Erkenntnissen zur Schädlichkeit“ nicht haftet, wenn die Mobilfunkanlage nach den geltenden Vorschriften (Grenzwerten) rechtmässig betrieben wurde. Da der Bund selber im Mobilfunkgeschäft kräftig mitmischt, kann er gar kein Interesse haben, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunks zu schützen. Auch wenn die Grenzwerte eingehalten werden, ist die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewährleistet. (Quelle: Gemeinsame Stellungnahme BAFU/BAKOM: Kantonale Moratorien zu Mobilfunk-Antennen 5G und Bundesrecht (PDF, 293 kB, 03.05.2019); https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/digital-und-internet/strategie-digitale-schweiz.html)

Initiativtext

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 74a     Mobilfunkhaftung

1 Die Konzessionärin haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Empfangsgeräte verursacht werden.

2 Die Haftung entfällt nur, wenn die Konzessionärin den Beweis erbringt, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Sendeanlage verursacht wurde.

3 Ist die Konzessionärin nicht gleichzeitig Eigentümerin der Sendeanlage, so haften beide solidarisch.

 

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

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Andenmatten Peter, Frauenfeld

 
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Fries Katharina, Winterthur

 
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Hepfer Felix, Thayngen
 
 
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Künzler Sven, Au
 
 
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Morel Patricia, La Chaux-de-Fonds

 
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Schmied Peter, Ettingen

 
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Secchi Sandro, Paspels
 
 
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Sommer Andreas, Sumiswald
 
 
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Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

Ausgesuchte Meinungen aus der Bevölkerung und der Politk

Medien

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