Eidg. Volksinitiative «Mobilfunkhaftungs-Initiative»
Das Ziel der Mobilfunkhaftungs-Initiative ist es, dass der Betreiber einer Mobilfunkanlage nicht nur deren saftiger Gewinn einstecken kann, sondern auch für die Kosten bei allfälligem Personen- oder Sachschaden im messbaren Umkreis der Sendeanlage aufzukommen hat. Durch die Umkehr der Beweislast, muss der Betreiber den Beweis erbringen, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Anlage verursacht wurde.
Paradigmenwechsel für Verursacher von Mobilfunkschäden!
Wie es zur «Mobilfunkhaftungs-Initiative» gekommen ist
Die wichtigsten Argumente, ...
Die neue Mobilfunkgeneration 5G bedeutet eine massive Zunahme von Sendeanlagen und Strahlenbelastung !
Weil der Bund nicht schützt!
Schäden durch Mobilfunk sind bekannt !
Weil Grenzwerte nicht schützen!
Es kann niemand dagegen sein !
Weil auch bei Schäden durch
Mobilfunkstrahlung das Verursacherprinzip
gelten soll !
Argumente, Fragen und Antworten, Mythen
Mit der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) legt der Bund die Grenzwerte von Mobilfunk-Antennen fest, die in der ganzen Schweiz verbindlich sind. Er erteilt die Konzessionen für alle Frequenzen, die vom Bundesrat für die Nutzung mit Mobilfunk freigegeben werden. Mit der Strategie "Digitale Schweiz" treibt der Bundesrat die Einführung der 5G –Mobilfunktechnologie auch bis in den Millimeterfrequenzbereich weiter voran. Zudem gehören 51% der Swisscom Aktien dem Bund. Dieser liess verlauten, dass die Betreiberin einer Mobilfunkanlage „auch bei späteren neuen Erkenntnissen zur Schädlichkeit“ nicht haftet, wenn die Mobilfunkanlage nach den geltenden Vorschriften (Grenzwerten) rechtmässig betrieben wurde. Da der Bund selber im Mobilfunkgeschäft kräftig mitmischt, kann er gar kein Interesse haben, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunks zu schützen. Auch wenn die Grenzwerte eingehalten werden, ist die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewährleistet. (Quelle: Gemeinsame Stellungnahme BAFU/BAKOM: Kantonale Moratorien zu Mobilfunk-Antennen 5G und Bundesrecht (PDF, 293 kB, 03.05.2019); https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/digital-und-internet/strategie-digitale-schweiz.html)
Initiativtext
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
1 Die Konzessionärin haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Empfangsgeräte verursacht werden.
2 Die Haftung entfällt nur, wenn die Konzessionärin den Beweis erbringt, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Sendeanlage verursacht wurde.
3 Ist die Konzessionärin nicht gleichzeitig Eigentümerin der Sendeanlage, so haften beide solidarisch.
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):
Andenmatten Peter, Frauenfeld
(Web-Seite)
Fries Katharina, Winterthur
(Web-Seite)
Hepfer Felix, Thayngen
(Web-Seite)
Künzler Sven, Au
(Web-Seite)
Morel Patricia, La Chaux-de-Fonds
(Web-Seite)
Schmied Peter, Ettingen
(Web-Seite)
Secchi Sandro, Paspels
(Web-Seite)
Sommer Andreas, Sumiswald
(Web-Seite)
Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Ausgesuchte Meinungen aus der Bevölkerung und der Politk
Medien
Die bestehende Mobilfunkanlage bei der Bahnlinie im Bereich Tunnelportal Heitersberg soll auf die Technologie 5G nachgerüstet werden. Der bestehende Antennenmast ...
Für die Telecom-Unternehmen ist der Fall klar: Der Bericht des Bundes zeige auf, dass die Grenzwerte erhöht werden müssen. Die politische Grosswetterlage ...
Fünf Optionen hat die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht gestern in den Hut geworfen, ohne eine davon zu favorisieren.
Fünf verschiedene Volksinitiativen von fünf verschiedenen Komitees: Die Gegner von Mobilfunkstrahlung lancieren eine Initiativ-Flut.
Einsprachen bremsen zwar den neuen Mobilfunkstandard. Mancherorts könnte 5G aber die bisherigen Netze konkurrieren.
In einem kürzlich veröffentlichten Entscheid zweifelt das Bundesgericht daran, dass Mobilfunkanlagen überall korrekt kontrolliert werden.
Mobilfunkbetreiber sollen künftig für die durch ihre Sendeanlagen verursachten Schäden haften. Das fordern die Initianten der "Mobilfunkhaftungs-Initiative"
Nach der 5G-Initiative kommt die Mobilfunkhaftungs-Initiative: Die Inhaberin einer Mobilfunkkonzession soll für Schäden haften müssen, die durch den Betrieb...
Nach der 5G-Initiative kommt die Mobilfunkhaftungs-Initiative: Die Inhaberin einer Mobilfunkkonzession soll für Schäden haften müssen, die durch den ...
Ausserdem informiere die Regierung zu wenig über die Gefahr der zusätzlichen Strahlenbelastung. Ausserdem würde der neue Mobilfunkstandard...
Kirchtürme sind als Mobilfunkstandorte gut geeignet. Sie liegen meist zentral, sind leicht erhöht, so dass die Sendeleistung optimal ist. Ausserdem sind die Antennen...
Am Montag fand in Schmerikon ein Vortrag statt zum Thema 5G und Strahlen allgemein. Das Interesse war riesig und der Seehofsaal prallvoll.
Die 5G-Technologie: Schlüssel für das Internet der Zukunft – oder unsichtbare Gefahr? Von letzterem sind die Mitglieder des Vereins Schutz vor Strahlung überzeugt.
In einer einfachen Anfrage stellte die Thurgauer Kantonsrätin Karin Bétrisey der Regierung Fragen zum neuen Mobilfunkstandard 5G.
Tatsächlich haben ETH-Forscher Sicherheitslücken im 5G-Protokoll aufgedeckt. Diese Lücken dürften mittlerweile geschlossen sein. Man wird aber neue finden.