«Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
(Eidgenösische Volksinitiative)
Die wichtigsten Argumente, ...
Diskriminierung von Ehepaaren ist ungerecht
Die Diskriminierung von Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Nichtverheirateten in der AHV ist «stossend und ungerecht».
250'000 Rentner betroffen
Von der Heiratsstrafe betroffen sind gemäss Angaben des Bundes aus dem Jahr 2019 rund 250'000 Rentner-Ehepaare.
Rentenkürzung auf 150% der Maximalrente verbieten
Sind zwei Personen verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, bekommen sie heute höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Das muss sich dringend ändern.
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze:
cbis. Verheiratete Versicherte sind bei der Berechnung der ordentlichen Renten anderen Versicherten gleichgestellt; eine Kürzung der Summe der beiden Renten eines Ehepaares ist nicht zulässig.
Art. 197 Ziff. 15
15. Übergangsbestimmungen zu Art. 112 Abs. 2 Bst. cbis (Gleichstellung der Ehe in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)
1Treten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe cbis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.
2 Zur Sicherstellung der Gleichstellung von verheirateten Versicherten mit anderen Versicherten bestimmt der Bundesrat in der Verordnung insbesondere, dass die Summe der Renten verheirateter Versicherter nicht aufgrund des Zivilstands gekürzt wird und dass nichterwerbstätige verheiratete Versicherte Beiträge bezahlen.
[1] SR 101
[2] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Veröffentlicht im Bundesblatt am 27.09.2022
Ablauf der Frist für die Unterschriftensammlung: 27.03.2024
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:
Bachmann-Roth Christina
Binder Marianne
Bischof Pirmin
Ständerat (Die Mitte) Solothurn SO
Bregy Philipp Matthias
Regierungsrat (FDP) Naters VD
Bürgin Yvonne
Ettlin Erich
Ständerat (Die Mitte) Kerns OW
Glanzmann-Hunkeler Ida
Nationalrat (Die Mitte) Altishofen LU
Gnägi Jan
Grossrat (Die Mitte) Aarberg BE
Gugger Niklaus
Hess Lorenz
Nationalrat (Die Mitte) Stettlen BE
Humbel Ruth
Nationalrat (Die Mitte) Birmenstorf AG
Häberli-Koller Brigitte
Ständerat (Die Mitte) Bichelsee-Balterswil TG
Lohr Christian
Nationalrat (Die Mitte) Kreuzlingen TG
Maitre Vincent
Nationalrat (Die Mitte) Genève GE
Müller-Altermatt Stefan
Nationalrat (Die Mitte) Herbetswil SO
Pfister Gerhard
Nationalrat (Die Mitte) Oberägeri ZG
Roduit Benjamin
Nationalrat (Die Mitte) Saillon VS
Roth Pasquier Marie-France
Nationalrat (Die Mitte) Bulle FR
Schneider Tino
Stadelmann Karin
Streiff Marianne
Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Medien
Die Bundeskanzlei hat der Unterschriftensammlung zur Abschaffung der Heiratsstrafe grünes Licht gegeben. Die Sammelfrist läuft bis zum 27. März 2024.
Der Lancierung von zwei Initiativen zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe steht nichts mehr im Weg. Die Bundeskanzlei hat dem von Mitte-Politikern angeführten Komitee grünes Licht erteilt für die Unterschriftensammlung. Die Sammelfrist läuft bis zum 27. März 2024. Das ist dem am Dienstag publizierten Bundesblatt zu entnehmen.