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Faire Steuern

«Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Ehepaare werden heute bei der Besteuerung des Einkommens diskriminiert. Denn ihr Einkommen wird bei den Steuern zusammengerechnet. Hunderttausende Ehepaare fallen so in eine höhere Progression und zahlen mit demselben Einkommen mehr Bundessteuern als unverheiratete Paare.

Die wichtigsten Argumente, ...


Klimafonds 3

Bundesgerichtlich verboten

Seit bald 40 Jahren ist die Heiratsstrafe bundesgerichtlich verboten. Trotzdem sind immer noch Hunderttausende davon betroffen. Die Politik ist sich einig: Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft.


Klimafonds 3

rund 10% Mehrbelastung bei gutverdienenden Zweiverdienern

Doppelverdiener-Ehepaare mit je einem Jahreseinkommen zwischen 75‘000 bis 125‘000 Franken bezahlen rund 10% mehr als unverheiratete Paare.


Heiratsstrafe

Steuerlich benachteiligt wegen progressiver Besteuerung

Gutverdienende Ehepaare kommen in eine höhere Steuerprogression, da die Einkommen zusammengezählt werden.

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 128 Abs. 3bis

3bis Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Art. 197 Ziff. 15 [2]

15. Übergangsbestimmungen zu Art. 128 Abs. 3bis (Nichtbenachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer)

1 Treten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 128 Absatz 3bis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.

2 Zur Sicherstellung der Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber anderen Steuerpflichtigen regelt der Bundesrat in der Verordnung, dass für Ehepaare:

  1. neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer erfolgt; und
  2. der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.

[1]      SR 101

[2]      Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Veröffentlicht im Bundesblatt am 27.09.2022
Ablauf der Frist für die Unterschriftensammlung: 27.03.2024

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:

{source}<?php

$dir = getcwd();

include_once "$dir/php/MemberRenderer.php";

$renderer = new MemberRenderer($members);

$renderer->render(3000);

?>

{/source}

Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

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Medien

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Die Bundeskanzlei hat der Unterschriftensammlung zur Abschaffung der Heiratsstrafe grünes Licht gegeben. Die Sammelfrist läuft bis zum 27. März 2024.

Der Lancierung von zwei Initiativen zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe steht nichts mehr im Weg. Die Bundeskanzlei hat dem von Mitte-Politikern angeführten Komitee grünes Licht erteilt für die Unterschriftensammlung. Die Sammelfrist läuft bis zum 27. März 2024. Das ist dem am Dienstag publizierten Bundesblatt zu entnehmen.