«SRG 200 Fr. sind genug!»
(Eidgenösische Volksinitiative)
Die heute weltweit höchsten geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren von 335 Franken pro Haushalt und Jahr auf sollen 200 Franken beschränkt werden. Die Initiative schafft auch die SRG-Abgabe für Unternehmen und Gewerbebetriebe ab.
Viele Junge nutzen SRG-Kanäle kaum und staunen darum, wenn sie die Serafe-Rechnung über 335 Franken erhalten. Die Initiative entlastet die Jungen, denn sie müssen ein Angebot finanzieren, das sie kaum nutzen.
Die Initiative sieht vor, dass den sprachlichen Minderheiten durch einen Finanzausgleich weiterhin gleichwertige Programme, wie jene des Deutschschweizer Radios und Fernsehens SRF, ermöglicht wird. Zudem will die Initiative den privaten Radio- und Fernsehsendern mindestens den heutigen Gebührenbeitrag zukommen lassen.
Der Umfang des Grundversorgungsauftrags der SRG ist dringend zu diskutieren.
Die wichtigsten Argumente, ...
Statt jetzt 335 Fr. nur noch 200 Fr. zahlen!
Obwohl die Qualität bei der SRG oft zu wünschen übrig lässt, zahlt die Schweizer Bevölkerung weltweit (!) mit heute Fr. 335.00 die höchsten gerätunabhängigen Zwangsgebühren. Mit der Initiative müssen wir nur noch Fr. 200.00 zahlen. Immer noch genug!
Keine überflüssigen Gebühren fürs Gewerbe!
Arbeitgeber und Gewerbler werden doppelt zur Kasse gebeten: Die Betriebe zahlen eine umsatzabhängige SRG-Gebühr, schnell mehrere Tausend Franken. Dies, obwohl alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon als Privatpersonen die Abgabe von Fr. 335.00 zahlen. Diese ungerechte Doppelbesteuerung muss abgeschafft werden!
Junge entlasten, die sowieso kein TV schauen!
Junge verdienen wenig und schauen fast kein TV. Trotzdem müssen sie jährlich Fr. 335.00 zahlen für ein Angebot, das sie nicht konsumieren. Das ist unfair und unsozial!
Initiativtext
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 93 Abs. 6
6 Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr ausschliesslich von privaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.
Art. 197 Ziff. 15[2]
15. Übergangsbestimmungen zu Art. 93 Abs. 6 (Radio und Fernsehen)
1 Der Gesamtertrag der Abgabe unterliegt den vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung geltenden Regeln über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen, um für die sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme zu verbreiten.
2 Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.
3 Steigt die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte, so ist die Abgabe entsprechend zu senken, damit der Gesamtertrag aus der Abgabe unverändert bleibt. Eine allfällige Absenkung der Abgabe erfolgt alle fünf Jahre. Die Teuerung kann dabei berücksichtigt werden.
4 Die Grundsätze von Artikel 93 Absatz 6 und Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 sind unmittelbar anwendbares Recht und müssen von allen rechtsanwendenden Behörden und den Gerichten ungeachtet von Artikel 190 angewendet werden.
5 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 93 Absatz 6 unter Beachtung von Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 spätestens 18 Monate nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:
Addor Jean-Luc
Nationalrat (SVP)
Savièse VS
Ameti Sanija
Andrey Gerhard
Nationalrat (Grüne) Granges-Paccot FR
Baume-Schneider Elisabeth
Ständerat (SP) Les Breuleux JU
Bigler Hans-Ulrich
Bächtold Leroy
Carobbio Guscetti Marina
Ständerat (SP) Lumino TI
Chiesa Marco
Ständerat (SVP)
Ruvigliana TI
Dettling Marcel
Nationalrat (SVP)
Oberiberg SZ
Dobler Marcel
Nationalrat (FDP) Jona SG
Docourt Martine
Egloff Hans
Fischer Benjamin
Fischer Roland
Nationalrat (GL) Udligenswil LU
Funiciello Tamara
Nationalrat (SP) Bern BE
Gafner Andreas
Nationalrat (EDU)
Oberwil BE
Giacometti Marco
Gredig Corina
Nationalrat (GL) Zürich ZH
Grüter Franz
Nationalrat (SVP)
Eich LU
Gutjahr Diana
Gysi Barbara
Nationalrat (SP) Wil SG
Jaccoud Jessica
Jansen Ronja
Landrat (SP) Frenkendorf BL
Kitsos Christina
Kleeb Andreas
Landolt Martin
Nationalrat (Die Mitte) Näfels GL
Lustenberger Ruedi
Maillard Pierre-Yves
Nationalrat (SP) Renens VD
Marchesi Piero
Nationalrat (SVP)
Ponte TI
Marti Min Li
Nationalrat (SP) Zürich ZH
Matter Thomas
Nationalrat (SVP)
Meilen ZH
Mettler Melanie
Nationalrat (GL) Bern BE
Meyer Mattea
Nationalrat (SP) Winterthur ZH
Mordini Patrizia
Müller Matthias
Piller-Carrard Valérie
Prelicz-Huber Katharina
Nationalrat (Grüne) Zürich ZH
Quadranti Rosmarie
Quadri Lorenzo
Nationalrat (SVP)
Lugano TI
Rutz Gregor
Nationalrat (SVP)
Zollikon ZH
Rösti Albert
Nationalrat (SVP)
Uetendorf BE
Schilliger Peter
Nationalrat (FDP)
LU
Sollberger Sandra
Nationalrat (SVP)
Liestal BL
Strub Jean-Daniel
Strupler Manuel
Nationalrat (SVP)
Weinfelden TG
Trachsel David
Tuti Giorgio
Wermuth Cédric
Nationalrat (SP) Zofingen AG
Wey Natascha
Wobmann Walter
Nationalrat (SVP)
Gretzenbach SO
Wüthrich Adrian
Medien
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