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Eidgenössische Volksinitiative 'SRG 200 Fr. sind genug!'

 «SRG 200 Fr. sind genug!»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Die heute weltweit höchsten geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren von 335 Franken pro Haushalt und Jahr auf sollen 200 Franken beschränkt werden. Die Initiative schafft auch die SRG-Abgabe für Unternehmen und Gewerbebetriebe ab.

Viele Junge nutzen SRG-Kanäle kaum und staunen darum, wenn sie die Serafe-Rechnung über 335 Franken erhalten. Die Initiative entlastet die Jungen, denn sie müssen ein Angebot finanzieren, das sie kaum nutzen.

Die Initiative sieht vor, dass den sprachlichen Minderheiten durch einen Finanzausgleich weiterhin gleichwertige Programme, wie jene des Deutschschweizer Radios und Fernsehens SRF, ermöglicht wird. Zudem will die Initiative den privaten Radio- und Fernsehsendern mindestens den heutigen Gebührenbeitrag zukommen lassen.

Der Umfang des Grundversorgungsauftrags der SRG ist dringend zu diskutieren.

Die wichtigsten Argumente, ...

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Statt jetzt 335 Fr. nur noch 200 Fr. zahlen!

Obwohl die Qualität bei der SRG oft zu wünschen übrig lässt, zahlt die Schweizer Bevölkerung weltweit (!) mit heute Fr. 335.00 die höchsten gerätunabhängigen Zwangsgebühren. Mit der Initiative müssen wir nur noch Fr. 200.00 zahlen. Immer noch genug!

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Keine überflüssigen Gebühren fürs Gewerbe!

Arbeitgeber und Gewerbler werden doppelt zur Kasse gebeten: Die Betriebe zahlen eine umsatzabhängige SRG-Gebühr, schnell mehrere Tausend Franken. Dies, obwohl alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon als Privatpersonen die Abgabe von Fr. 335.00 zahlen. Diese ungerechte Doppelbesteuerung muss abgeschafft werden!

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Junge entlasten, die sowieso kein TV schauen!

Junge verdienen wenig und schauen fast kein TV. Trotzdem müssen sie jährlich Fr. 335.00 zahlen für ein Angebot, das sie nicht konsumieren. Das ist unfair und unsozial!

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 93 Abs. 6

6 Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr ausschliesslich von privaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.

Art. 197 Ziff. 15[2]

15. Übergangsbestimmungen zu Art. 93 Abs. 6 (Radio und Fernsehen)

Der Gesamtertrag der Abgabe unterliegt den vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung geltenden Regeln über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen, um für die sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme zu verbreiten.

Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.

Steigt die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte, so ist die Abgabe entsprechend zu senken, damit der Gesamtertrag aus der Abgabe unverändert bleibt. Eine allfällige Absenkung der Abgabe erfolgt alle fünf Jahre. Die Teuerung kann dabei berücksichtigt werden.

Die Grundsätze von Artikel 93 Absatz 6 und Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 sind unmittelbar anwendbares Recht und müssen von allen rechtsanwendenden Behörden und den Gerichten ungeachtet von Artikel 190 angewendet werden.

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 93 Absatz 6 unter Beachtung von Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 spätestens 18 Monate nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.


[1]        SR 101

[2]        Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmun­gen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:

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Addor Jean-Luc

Nationalrat (SVP)


Savièse VS

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Ameti Sanija

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Andrey Gerhard

Nationalrat (Grüne) Granges-Paccot FR

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Baume-Schneider Elisabeth

Ständerat (SP) Les Breuleux JU

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Bigler Hans-Ulrich

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Bächtold Leroy

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Carobbio Guscetti Marina

Ständerat (SP) Lumino TI

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Chiesa Marco

Ständerat (SVP)


Ruvigliana TI

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Dettling Marcel

Nationalrat (SVP)


Oberiberg SZ

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Dobler Marcel

Nationalrat (FDP) Jona SG

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Docourt Martine

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Egloff Hans

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Fischer Benjamin

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Fischer Roland

Nationalrat (GL) Udligenswil LU

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Funiciello Tamara

Nationalrat (SP) Bern BE

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Gafner Andreas

Nationalrat (EDU)


Oberwil BE

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Giacometti Marco

Member Photo

Gredig Corina

Nationalrat (GL) Zürich ZH

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Grüter Franz

Nationalrat (SVP)


Eich LU

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Gutjahr Diana

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Gysi Barbara

Nationalrat (SP) Wil SG

Member Photo

Jaccoud Jessica

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Jansen Ronja

Landrat (SP) Frenkendorf BL

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Kitsos Christina

Member Photo

Kleeb Andreas

Member Photo

Landolt Martin

Nationalrat (Die Mitte) Näfels GL

Member Photo

Lustenberger Ruedi

Member Photo

Maillard Pierre-Yves

Nationalrat (SP) Renens VD

Member Photo

Marchesi Piero

Nationalrat (SVP)


Ponte TI

Member Photo

Marti Min Li

Nationalrat (SP) Zürich ZH

Member Photo

Matter Thomas

Nationalrat (SVP)


Meilen ZH

Member Photo

Mettler Melanie

Nationalrat (GL) Bern BE

Member Photo

Meyer Mattea

Nationalrat (SP) Winterthur ZH

Member Photo

Mordini Patrizia

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Müller Matthias

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Piller-Carrard Valérie

Member Photo

Prelicz-Huber Katharina

Nationalrat (Grüne) Zürich ZH

Member Photo

Quadranti Rosmarie

Member Photo

Quadri Lorenzo

Nationalrat (SVP)


Lugano TI

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Rutz Gregor

Nationalrat (SVP)


Zollikon ZH

Member Photo

Rösti Albert

Nationalrat (SVP)


Uetendorf BE

Member Photo

Schilliger Peter

Nationalrat (FDP)


LU

Member Photo

Sollberger Sandra

Nationalrat (SVP)


Liestal BL

Member Photo

Strub Jean-Daniel

Member Photo

Strupler Manuel

Nationalrat (SVP)


Weinfelden TG

Member Photo

Trachsel David

Member Photo

Tuti Giorgio

Member Photo

Wermuth Cédric

Nationalrat (SP) Zofingen AG

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Wey Natascha

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Wobmann Walter

Nationalrat (SVP)


Gretzenbach SO

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Wüthrich Adrian

Medien

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Die SVP fordert weniger Geld für die SRG. Ein Komitee aus Bürgerlichen legt eine Initiative vor, welche der SRG an den Kragen will. Die Gebühren pro Haushalt sollen halbiert werden.

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Mit der Lancierung der Initiative «200 Franken sind genug» steht die SRF wenige Jahre nach der gescheiterten «No Billag»-Initiative wieder unter Druck. SRG-Generaldirektor Gilles Marchand skizziert, was die massive Kürzung der Mittel für das Unternehmen und die Gesellschaft bedeuten würde.

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Die TV-Gebühren pro Haushalt sollen von 335 auf 200 Franken sinken und die Abgabe für Unternehmen gleich ganz wegfallen. Das fordert eine neue Volksinitiative der SRG-Gegner. Doch auch die SRG-Freunde wappnen sich.