Eidg. Volksinitiative »Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)«
Letzter Abgabetermin, der 30.07.2025, in:

'Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)'
Eidgenössische Volksinitiative
Die Initiative zum Schutz der Wälder will den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern und deren unmittelbarer Umgebung verbieten. Sie setzt sich für den Schutz der Schweizer Wälder vor den negativen Auswirkungen der Expansion erneuerbarer Energien ein.
Kernanliegen der Initiative:
1. Verbot großer Windkraftanlagen in Wäldern und deren Umgebung 🌳
Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 30 Metern oder mehr sollen weder in Wäldern noch in einem Umkreis von 150 Metern um Wälder und bewaldete Weiden mit einer Baumdeckung von über 30 % errichtet werden.
Dies soll Abholzung und tiefgreifende Eingriffe in die Waldökosysteme verhindern.
2. Erhalt natürlicher Lebensräume und Schutz der Biodiversität 🦉
Wälder sind essenzielle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Der Bau von Windkraftanlagen könnte Wildtiere vertreiben und Ökosysteme irreversibel schädigen.
3. Erhaltung der Landschaft und Schutz von Erholungsgebieten 🏔️
Windkraftanlagen in Wäldern könnten die natürliche Schönheit der Landschaft beeinträchtigen.
Erholungsgebiete für Wanderer, Touristen und die lokale Bevölkerung müssen geschützt werden.
4. Stärkung des Waldschutzes in der Schweizer Bundesverfassung 📜
Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige wäre verboten. Zudem sind umfassende Aufklärungskampagnen über die Risiken des Cannabis-Konsums vorgesehen.
Hintergrund und Motivation der Initiatoren:
Die Initiatoren sind der Ansicht, dass Windkraftanlagen keine ökologische Alternative darstellen, wenn sie die Zerstörung von Wäldern zur Folge haben. Sie befürchten:
Abholzung und Bodenversiegelung für den Bau von Windparks.
Eingriffe in geschützte Naturgebiete und Lebensräume seltener Arten.
Veränderungen des lokalen Klimas und des Wasserhaushalts durch Windkraftanlagen in Wäldern.
Fazit:
Die Initiative zum Schutz der Wälder zielt darauf ab, die Entwicklung der Windenergie außerhalb bewaldeter Gebiete zu lenken, um den natürlichen Zustand der Schweizer Wälder zu bewahren. 🌲🚫
Schutz der Wälder vor Rodung und Zerstörung 🌳
- Windkraftanlagen erfordern grossflächige Rodungen und Infrastrukturmassnahmen (Strassenbau, Fundamente, Stromleitungen), die den Wald nachhaltig schädigen.
- Die Schweiz hat bereits einen hohen Schutzstatus für Wälder – dieser soll nicht durch wirtschaftliche Interessen untergraben werden.
Bewahrung der Biodiversität und des Ökosystems 🦉
- Wälder sind Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten, darunter viele geschützte Arten wie Greifvögel, Wildtiere und seltene Insekten.
- Windräder können Vögel und Fledermäuse töten, während der Baulärm Wildtiere vertreibt und ihr Verhalten verändert.
Keine Industrialisierung von Erholungsgebieten 🏔️🚶♂️
- Die Schweizer Wälder sind wichtige Naherholungsgebiete für Wanderer, Sportler und Touristen.
- Windparks würden das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen und das Naturerlebnis verschlechtern.
Wald ist Klimaschutz – Windräder im Wald sind kontraproduktiv 🌍
- Wälder speichern CO₂ und sind ein natürlicher Klimaschützer.
- Das Abholzen von Wäldern für Windkraftanlagen steht im Widerspruch zum Klimaschutz.
Windkraft als ineffiziente und unzuverlässige Energiequelle ⚡
- Die Schweiz hat bessere Alternativen zur Energiegewinnung wie Wasserkraft, Solarenergie oder Geothermie.
- Windkraft ist in der Schweiz wenig effizient, da es in vielen Regionen zu wenig Wind gibt.
Schutz der Bevölkerung vor Lärm und gesundheitlichen Folgen 🏠🔇
- Windkraftanlagen erzeugen Dauerlärm und Infraschall, was die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen kann.
- Studien zeigen, dass Infraschall von Windrädern gesundheitliche Auswirkungen haben kann.
Erneuerbare Energien sind notwendig für die Klimaziele 🌍
- Windkraft ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.
- Ohne Windenergie kann die Schweiz ihre Klimaziele und die Energiewende nicht effizient umsetzen.
Nachhaltige Windkraftplanung schützt den Wald 🌳
- Bereits heute unterliegt der Bau von Windkraftanlagen strengen Umweltprüfungen.
- Es werden keine grossflächigen Rodungen vorgenommen, sondern nur selektive Flächen genutzt.
Windkraft ist eine sinnvolle Ergänzung zur Wasserkraft ⚡
- Die Schweiz setzt stark auf Wasserkraft, aber diese allein reicht nicht aus.
- Windkraft kann helfen, Winterstromlücken zu schliessen, wenn Wasserkraftwerke weniger Energie liefern.
Waldgebiete sind oft die besten Standorte für Windkraft 🌬️
- In der Schweiz gibt es wenige windreiche Gebiete, und Wälder liegen oft in Höhenlagen mit guten Windverhältnissen.
- Ein generelles Verbot würde es erschweren, wirtschaftlich sinnvolle Windkraftprojekte zu realisieren.
Klimaschutz erfordert Kompromisse ♻️
- Fossile Brennstoffe und Atomkraft sind keine nachhaltigen Alternativen.
- Auch andere Energiequellen wie Solar- oder Wasserkraft haben Umweltauswirkungen, etwa durch den Flächenverbrauch oder Staudämme.
Keine unnötigen Einschränkungen für erneuerbare Energien ❌
- Die Initiative schränkt den Ausbau erneuerbarer Energien unnötig ein und könnte dazu führen, dass die Schweiz mehr Strom aus dem Ausland importieren muss.
- In anderen Ländern funktioniert Windkraft im Wald ohne grosse Umweltprobleme.
Schutzmaßnahmen für Tiere und Natur sind bereits vorhanden 🦉
- Strenge Umweltauflagen sorgen bereits dafür, dass Windkraftanlagen keine übermässigen Schäden für Tiere und Ökosysteme verursachen.
- Moderne Technologien wie radargestützte Vogelschutzsysteme können den Einfluss auf Vögel und Fledermäuse minimieren.
Text der Verfassungsänderung
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 77 Abs. 4
4 Im Wald und im Abstand von 150 Metern zu Wald und zu Waldweiden, deren Bestockung dichter als 30 Prozent ist, dürfen keine Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 30 Metern oder mehr gebaut werden.
Art. 197 Ziff. 162
16. Übergangsbestimmung zu Art. 77 Abs. 4 (Windkraftanlagen)
Bauten und Anlagen oder Bodenveränderungen, welche nach dem 1. Mai 2024 erstellt werden und Artikel 77 Absatz 4 widersprechen, müssen innert 18 Monaten nach dessen Annahme durch Volk und Stände zulasten der Ersteller abgebrochen beziehungsweise rückgängig gemacht werden. Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

Alder Raphael

Blanc Jean-Marc

Blank Charlotte

de Weck Antoinette

Duelli Fabienne
Kantonsrat (parteilos) Wald AR

Fasel Nicolas

Fior Michel

Gerke David

Glasson Benoît

Glutz von Blotzheim Urs N.

Hettegger Siegfried

Kéry Marc

Maletinsky Martin

Meier Adrian

Merkle Anton

Morisod Jean-Claude

Scholl Bernhard

Stauffacher Werner

Sudler Andreas

Sulzer Alfred R.

Vogt Elias

von Salis Gaudenz

Waltenspül Urs

Weiss Hans

Widmer Johann

Zimmermann Marco
Dieses Referendum wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Verein für Naturschutz und Demokratie
Elias Vogt, Präsident
Postfach, 3000 Bern
Medien
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