Eidg. Volksinitiative »Für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art«
Letzter Abgabetermin, der 30.07.2025, in:

'Für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art'
Eidgenössische Volksinitiative
Die Initiative „Für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art“ setzt sich für eine gezielte Kontrolle und Regulierung dieser Raubtierarten ein. Ihr Hauptziel ist es, das Gleichgewicht zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und der Sicherheit der Bevölkerung zu wahren.
Kernanliegen der Initiative:
1. Bestandeskontrolle und Schutz der Landwirtschaft 🐑
Verhinderung der unkontrollierten Ausbreitung von Raubtieren, um Schäden an Nutztieren und Wildbeständen zu reduzieren.
Einführung klarer Regelungen zur Regulierung von Wolf, Luchs und Bär, um Überpopulationen zu vermeiden..
2. Sicherung der Biodiversität und des ökologischen Gleichgewichts 🌿
Schutz einheimischer Wildtierbestände, die durch eine zu hohe Anzahl von Raubtieren gefährdet werden.
Förderung nachhaltiger Naturschutzmassnahmen, die sowohl die Landwirtschaft als auch die Tierwelt berücksichtigen.
3. Anpassung der Jagd- und Schutzgesetze ⚖️
Vereinfachung der Entnahme (gezielte Jagd) problematischer Tiere, um Schäden und Gefahren für Menschen und Tiere zu minimieren.
Einführung flexiblerer Regelungen für den Umgang mit Raubtieren in Regionen mit hoher Betroffenheit.
4. Schutz von Alpwirtschaft und ländlichem Raum ⛰️
Unterstützung der Bauern und Viehhalter, die durch Risse an Nutztieren wirtschaftliche Schäden erleiden.
Förderung präventiver Schutzmassnahmen wie Herdenschutzhunde oder sichere Weidezäune – aber mit pragmatischem Umgang, wenn diese nicht ausreichen.
5. Regulierung von Raubvögeln 🦅
Evaluierung des Einflusses von Greifvögeln auf Wild- und Nutztierbestände.
Erarbeitung von Massnahmen zur Vermeidung von Schäden durch übermässige Populationen bestimmter Raubvogelarten.
Schutz der Landwirtschaft und der Nutztierhaltung 🐑
- Die unkontrollierte Ausbreitung von Raubtieren führt zu steigenden Angriffen auf Nutztiere wie Schafe, Ziegen und Rinder..
- Herdenschutzmassnahmen allein sind oft unzureichend oder nicht praktikabel – eine gezielte Regulierung ist notwendig.
Gleichgewicht in der Natur erhalten 🌿
- Eine Überpopulation von Wolf, Luchs und Bär kann die Bestände anderer Wildtiere gefährden.
- Es braucht eine aktive Regulierung, um das ökologische Gleichgewicht zwischen Raubtieren und Beutetieren zu bewahren.
Sicherheit für Menschen und Tiere gewährleisten 🚶♂️🐕
- In mehreren Regionen kam es bereits zu gefährlichen Begegnungen zwischen Menschen und grossen Raubtieren.
- Die Initiative sorgt dafür, dass der Schutz der Bevölkerung in Konfliktregionen Vorrang hat.
Rechtssicherheit für die Regulierung schaffen ⚖️
- Aktuell sind die Eingriffe in die Raubtierbestände durch strenge Gesetze stark eingeschränkt.
- Die Initiative will eine klare gesetzliche Grundlage schaffen, um problematische Tiere schnell und effizient entnehmen zu können.
Erhalt der traditionellen Alpwirtschaft und des ländlichen Raums ⛰️
- Die zunehmende Präsenz von Raubtieren bedroht die Existenz vieler Landwirte und Bergbauern.
- Eine nachhaltige Regulierung schützt nicht nur die Nutztierhaltung, sondern auch die Kulturlandschaft und den Tourismus.
Pragmatische Lösungen statt unrealistischer Schutzkonzepte 🔄
- Der alleinige Schutz von Raubtieren ohne effektive Kontrollmassnahmen ist nicht praktikabel.
- Die Initiative setzt auf einen vernünftigen Mittelweg zwischen Naturschutz und Schutz der ländlichen Bevölkerung.
Raubtiere sind ein wichtiger Teil des Ökosystems 🌿
- Wolf, Luchs und Bär spielen eine entscheidende Rolle in der Natur, indem sie kranke und schwache Tiere regulieren und so das ökologische Gleichgewicht erhalten.
- Eine verstärkte Bejagung könnte ungewollte Auswirkungen auf andere Tierarten und die Biodiversität haben.
Bestehende Schutzmassnahmen sind ausreichend ⚖️
- Es gibt bereits gesetzliche Möglichkeiten zur Regulierung von Raubtieren, wenn sie zu Problemen führen.
- Die Initiative könnte zu einer übermässigen Bejagung führen, die den Schutzstatus dieser Tiere gefährdet.
Koexistenz ist möglich – mit besseren Schutzmassnahmen 🏕️
- In anderen Ländern zeigen erfolgreiche Herdenschutzprogramme, dass Raubtiermanagement ohne verstärkte Jagd funktioniert.
- Technische Massnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde und Präventionsprogramme könnten ausgebaut werden.
Gefahr der internationalen Isolation 🌍
- Die Schweiz hat internationale Verpflichtungen zum Schutz bedrohter Tierarten, z. B. durch die Berner Konvention.
- Eine zu starke Regulierung könnte zu Konflikten mit internationalen Naturschutzabkommen führen.
Tourismus und Naturerlebnis könnten leiden 🚶♂️🦉
- Grosse Raubtiere sind ein Symbol für eine intakte Natur und ziehen viele Naturfreunde und Touristen an.
- Eine verstärkte Bejagung könnte dem Image der Schweiz als nachhaltiges Land schaden.
Übertriebene Angst vor Raubtieren 🐺
- Begegnungen zwischen Menschen und Wölfen oder Bären sind äusserst selten, Angriffe noch seltener.
- Die Angst vor Raubtieren wird oft übertrieben dargestellt, um striktere Regulierungen zu rechtfertigen.
Text der Verfassungsänderung
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 79a2 Regulierung von Beständen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung
Wölfe, Luchse, Bären und Raubvögel dürfen mit dem Ziel einer wirksamen Bestandesregulierung und der Verhinderung einer unkontrollierten Ausbreitung bejagt werden.
Art. 197 Ziff. 163
16. Übergangsbestimmung zu Art. 79a (Regulierung von Beständen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 79a spätestens 2 Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
1 SR 101
2 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
3 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

Amstutz Madeleine

Blaser Niklaus

D'Incau Monika

Frey Beatrice

Geissbühler Markus

Jungi Michaela

Leuthold Marco

Mani Alfred

Mani Lore

Mani Walter

Nussbaum Christian

Oppliger Alexander

Rhyn Manfred

Santschi Alfred

Santschi Johann

Siegenthaler Hans-Ulrich
Dieses Referendum wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Medien
(Es werden nur Artikel veröffentlicht, welche nicht hinter einer Bezahlschranke und per Link aufrufbar sind.)
Wölfe, aber auch Bären, Luchse und Greifvögel sollen gejagt werden dürfen. Das soll die Bestände regulieren und eine unkontrollierte Vermehrung dieser Tierarten verhindern. Eine neu lancierte Volksinitiative fordert einen entsprechenden Verfassungsartikel.