Eidg. Volksinitiative »Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichberechtigung«
Letzter Abgabetermin, der 30.10.2025, in:

'Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichberechtigung'
Eidgenössische Volksinitiative
Die eidgenössische Volksinitiative «Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichberechtigung» zielt darauf ab, den Umgang mit Cannabis in der Schweiz umfassend zu reformieren..
Kernanliegen der Initiative:
1. Legalisierung für Erwachsene
Personen ab 18 Jahren sollen Cannabis anbauen und besitzen dürfen.
2. Lizenzierter Anbau und Verkauf
Der kommerzielle Anbau und Verkauf von Cannabis sollen erlaubt werden. Anbau- und Verkaufsstellen müssten eine Lizenz erwerben und strengen Qualitäts- sowie Sicherheitsstandards entsprechen.
3. Steuereinnahmen für Bildung und Prävention
Die durch die Besteuerung von Cannabis-Produkten generierten Einnahmen sollen in Bildung, Prävention und Drogenaufklärung investiert werden.
4. Jugendschutz
Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige wäre verboten. Zudem sind umfassende Aufklärungskampagnen über die Risiken des Cannabis-Konsums vorgesehen.
5. Regulierung im Strassßenverkehr:
Es wird gefordert, den THC-Blutgrenzwert so festzulegen, dass die Teilnahme am Strassenverkehr auch bei einem täglichen Cannabis-Konsum von bis zu fünf Gramm möglich ist.
6. Eigenanbau:
Der Anbau von bis zu 50 Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf soll erlaubt sein. Bei mehr als 50 Pflanzen wäre eine spezielle Genehmigung erforderlich. Zudem soll die Lagerung von bis zu drei Kilogramm Cannabis zu Hause gestattet werden.
Steuereinnahmen
- Der legale Verkauf von Cannabis könnte erhebliche Steuereinnahmen generieren, die in Bildung, Prävention und Gesundheitssysteme fliessen könnten.
Eindämmung des Schwarzmarktes
- Eine staatlich regulierte Abgabe könnte kriminelle Strukturen schwächen und eine kontrollierte Abgabe sicherstellen.
Kontrollierte Qualität und Sicherheit
- Regulierte Produkte wären frei von gefährlichen Verunreinigungen, was die Gesundheitsrisiken senkt.
Bessere Prävention und Aufklärung
- Eine Legalisierung ermöglicht gezielte Informationskampagnen über Risiken und verantwortungsvollen Konsum.
Besserer Jugendschutz
- Durch eine legale Abgabe mit Alterskontrollen könnten Jugendliche schwerer an Cannabis gelangen als auf dem Schwarzmarkt.
Gleichbehandlung mit anderen legalen Substanzen
- Cannabis würde ähnlich wie Alkohol oder Tabak behandelt, was eine kohärentere Drogenpolitik ermöglicht.
Erhöhte Konsumrate
- Kritiker befürchten, dass eine Legalisierung zu einer Normalisierung des Konsums führt und mehr Menschen Cannabis konsumieren.
Psychische Gesundheitsrisiken
- Besonders bei Jugendlichen kann regelmässiger Konsum zu kognitiven Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen führen.
Strassenverkehrsrisiken
- Eine klare Regelung für THC-Grenzwerte im Verkehr ist schwierig, da Cannabis länger im Körper bleibt als Alkohol.
Bürokratischer Aufwand
- Die Regulierung des Marktes erfordert neue gesetzliche Rahmenbedingungen und Kontrollmechanismen.
Steuersätze und Preise
- Wenn Cannabis zu hoch besteuert wird, könnte der Schwarzmarkt weiterhin attraktiv bleiben.
Akzeptanzprobleme
- Teile der Bevölkerung stehen der Legalisierung skeptisch gegenüber, insbesondere konservative und gesundheitspolitische Akteure.
Mögliche Einstiegsdroge
- Auch wenn die Forschung hierzu widersprüchlich ist, gibt es Bedenken, dass Cannabis der Einstieg in härtere Drogen sein könnte.
Text der Verfassungsänderung
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 105a Cannabis
1 Die Gesetzgebung über den Anbau, Besitz und persönlichen Gebrauch von Cannabis ist Sache des Bundes. Bürgerinnen und Bürger ab dem Alter von 18 Jahren dürfen Cannabis anbauen und besitzen.
2 Der kommerzielle Anbau und Verkauf von Cannabis sind erlaubt. Cannabis-Anbau- und Verkaufsstellen bedürfen einer Lizenz und unterliegen strengen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften.
3 Die Einnahmen aus der Besteuerung von Cannabis-Produkten fliessen in die Bildung, in die Prävention und in die Drogenaufklärung.
4 Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige ist verboten. Der Bund führt umfassende Aufklärungskampagnen über die Risiken des Cannabis-Konsums durch.
5 Der Tetrahydrocannabinol-Blutgrenzwert muss so festgelegt werden, dass die Teilnahme am Strassenverkehr auch bei einem täglichen Cannabis-Konsum von bis zu fünf Gramm möglich ist.
6 Der Eigenanbau von bis zu 50 Cannabis-Pflanzen ist erlaubt. Ab 51 Cannabis-Pflanzen ist eine spezielle Genehmigung erforderlich. Die Lagerung von bis zu drei Kilogramm Cannabis zu Hause zusätzlich zu den angebauten Cannabis-Pflanzen ist erlaubt.
7 Die Einfuhr von Cannabis-Saatgut und von Cannabis in Gewebekulturen ist erlaubt.
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):
Es wurden keine Mitglieder des Initiativkomitees gefunden.
Dieses Referendum wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Medien
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