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Eidg. Volksinitiative »Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz (Finanzplatz-Initiative)«

'Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz (Finanzplatz-Initiative)'

Eidgenössische Volksinitiative

Die Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz» (Finanzplatz-Initiative) zielt darauf ab, den Schweizer Finanzsektor ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Sie fordert, dass Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter und Pensionskassen ihre internationalen Geschäftstätigkeiten an den globalen Klima- und Biodiversitätszielen ausrichten. Ein zentrales Anliegen der Initiative ist es, die Finanzierung und Versicherung von Projekten zur Erschliessung neuer fossiler Energievorkommen sowie die Ausweitung bestehender fossiler Energieprojekte zu unterbinden. Dies soll sicherstellen, dass Schweizer Finanzinstitute nicht länger zur Förderung klimaschädlicher Aktivitäten beitragen.

Kernanliegen der Initiative:

1. Globale Verantwortung für Klima und Natur übernehmen

Der Schweizer Finanzplatz soll seine internationalen Geschäftsbeziehungen so gestalten, dass sie nicht länger zur Klimaerhitzung und Umweltzerstörung beitragen.

2. Verursacher von Emissionen in die Pflicht nehmen

Der Finanzsektor soll stärker in die Verantwortung genommen werden, da er derzeit für ein Vielfaches der gesamten inländischen CO₂-Emissionen der Schweiz verantwortlich ist. ​

3. Klimaschädliche Geschäfte beenden

Finanzierungen und Versicherungen von Projekten, die der Erschliessung und Förderung neuer fossiler Energievorkommen dienen, sollen eingestellt werden, um die Umwelt und kommende Generationen zu schützen.

4. Weg frei machen für mehr Nachhaltigkeit

Durch den Abzug von Geldern aus umweltschädlichen Geschäften sollen Mittel für Investitionen in nachhaltige Projekte freigesetzt werden, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.

5. Verpflichtende Transitionspläne und wirksame Aufsicht

Finanzmarktteilnehmende sollen verpflichtet werden, wissenschaftsbasierte Transitionspläne zu veröffentlichen und umzusetzen, die aufzeigen, wie sie ihre Geschäftstätigkeiten mit den internationalen Klima- und Biodiversitätszielen in Einklang bringen. Eine wirksame Aufsicht soll die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellen.

Globale Verantwortung übernehmen

  • Der Schweizer Finanzplatz soll seine internationalen Geschäftsbeziehungen so gestalten, dass sie nicht länger zur Klimaerhitzung und Umweltzerstörung beitragen.

Verursacher in die Pflicht nehmen

  • Der Finanzsektor soll stärker in die Verantwortung genommen werden, da er derzeit für ein Vielfaches der gesamten inländischen CO₂-Emissionen der Schweiz verantwortlich ist.

Klimaschädliche Geschäfte beenden

  • Finanzierungen und Versicherungen von Projekten, die der Erschliessung und Förderung neuer fossiler Energievorkommen dienen, sollen eingestellt werden, um die Umwelt und kommende Generationen zu schützen.

Weg frei machen für mehr Nachhaltigkeit

  • Durch den Abzug von Geldern aus umweltschädlichen Geschäften sollen Mittel für Investitionen in nachhaltige Projekte freigesetzt werden, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.

Verpflichtende Transitionspläne und wirksame Aufsicht

  • Finanzmarktteilnehmende sollen verpflichtet werden, wissenschaftsbasierte Transitionspläne zu veröffentlichen und umzusetzen, die aufzeigen, wie sie ihre Geschäftstätigkeiten mit den internationalen Klima- und Biodiversitätszielen in Einklang bringen. Eine wirksame Aufsicht soll die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellen.

Schweizer Wirtschaft stärken

  • Die Initiative unterstützt den Wandel zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft, was die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärkt und dem Finanzsektor hilft, international nicht den Anschluss zu verlieren.

Verantwortungsvolle Investitionen fördern

  • Durch die Initiative sollen Gelder in Projekte fliessen, die im Einklang mit den internationalen Klima- und Biodiversitätszielen stehen, wodurch eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wirtschaft gefördert wird.

Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit

  • Sie befürchten, dass die Initiative die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes beeinträchtigen könnte, da strenge Regulierungen möglicherweise Kunden und Investitionen ins Ausland abwandern lassen.

Eingriff in die unternehmerische Freiheit

  • Die Initiative könnte als übermässiger Eingriff in die Entscheidungsfreiheit von Finanzinstituten wahrgenommen werden, indem sie vorschreibt, welche Projekte finanziert oder versichert werden dürfen.​

Umsetzungs- und Kontrollaufwand

  • Die Einführung und Überwachung der geforderten Massnahmen könnten zu erheblichem bürokratischem Aufwand und hohen Kosten für Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden führen.

Verlagerungseffekte

  • Es besteht die Sorge, dass die Einschränkungen dazu führen könnten, dass klimaschädliche Projekte einfach von anderen, weniger regulierten Finanzplätzen finanziert werden, ohne den globalen CO₂-Ausstoss tatsächlich zu reduzieren.

Auswirkungen auf die Energieversorgung

  • Ein sofortiger Stopp der Finanzierung neuer fossiler Energieprojekte könnte die globale Energieversorgung destabilisieren, insbesondere in Regionen, die noch auf fossile Energien angewiesen sind.

Flexibilität in der Transition

  • Kritiker argumentieren, dass die Initiative zu rigide sei und den Finanzinstituten nicht genügend Flexibilität lasse, um den Übergang zu nachhaltigen Energien in einem realistischen Zeitrahmen zu gestalten.

Bereits bestehende Massnahmen

  • Einige Gegner weisen darauf hin, dass der Finanzsektor bereits Schritte unternimmt, um nachhaltiger zu werden, und dass zusätzliche Regulierungen redundant oder kontraproduktiv sein könnten.

Text der Verfassungsänderung

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 98a       Nachhaltiger Finanzplatz

Der Bund setzt sich für eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes ein. Er trifft Massnahmen zur entsprechenden Ausrichtung der Finanzmittelflüsse; die Massnahmen müssen im Einklang stehen mit den internationalen Standards und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zur Klimaverträglichkeit und zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.

Schweizer Finanzmarktteilnehmende wie Banken, Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute sowie Vorsorge- und Sozialversicherungseinrichtungen richten ihre Geschäftstätigkeiten mit Umweltauswirkungen im Ausland, insbesondere aufgrund von Treibhausgasemissionen, auf das nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft international vereinbarte Temperaturziel und auf die internationalen Biodiversitätsziele aus; dabei berücksichtigen sie direkte und indirekte Emissionen sowie die Auswirkungen auf die Biodiversität entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor für Finanzmarktteilnehmende, deren Tätigkeiten mit geringen Umweltauswirkungen verbunden sind.

Schweizer Finanzmarktteilnehmende erbringen keine Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen, die der Erschliessung und der Förderung neuer sowie der Ausweitung des Abbaus bestehender fossiler Energievorkommen dienen; das Gesetz legt die entsprechenden Einschränkungen fest.

Zur Durchsetzung dieser Vorgaben wird eine Aufsicht vorgesehen; diese hat Verfügungs- und Sanktionskompetenzen.

Art. 197 Ziff. 172

17. Übergangsbestimmung zu Art. 98a (Nachhaltiger Finanzplatz)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 98a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie innerhalb eines Jahres in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

 

[1]          SR 101

[2]          Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

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Bardet Nicole

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Bertschy Kathrin

Nationalrat (GL) Bern BE

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Bosshard Peter

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Brunner Elgin

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Cisar Sasha

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Comte Raphaël

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Gajowski Melanie

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Hochuli Susanne

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Maillard Ardenti Yvan

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Malquarti Michaël

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Pult Jon

Nationalrat (SP) Chur GR

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Steimer Frédéric

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Tharian Maya

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Vellacott Thomas

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Widmer Céline

Nationalrat (SP) Zürich ZH

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Wuarin Marc

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Zaugg-Ott Kurt

Dieses Referendum wird von folgenden Organisationen unterstützt:

Medien

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