Eidg. Volksinitiative »Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)«
Letzter Abgabetermin, der 30.07.2025, in:

'Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)'
Eidgenössische Volksinitiative
Die Waldschutz-Initiative will den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern und in deren unmittelbarer Nähe verbieten. Sie setzt sich für den Schutz der Schweizer Wälder vor Eingriffen durch den Ausbau erneuerbarer Energien ein.
Kernanliegen der Initiative:
1. Verbot grosser Windkraftanlagen im Wald und in Waldnähe 🌳
Windturbinen mit einer Gesamthöhe von 30 Metern oder mehr sollen weder im Wald noch im Umkreis von 150 Metern zu Wäldern und Waldweiden mit über 30 % Bestockung gebaut werden dürfen.
Dadurch sollen Rodungen und massive Eingriffe in Waldgebiete verhindert werden.
2. Erhalt der natürlichen Lebensräume und Schutz der Biodiversität 🦉
Wälder sind wichtige Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Der Bau von Windturbinen könnte Wildtiere vertreiben und die Ökosysteme nachhaltig schädigen.
3. Bewahrung des Landschaftsbildes und Schutz der Erholungsgebiete 🏔️
Windkraftanlagen in Wäldern könnten die natürliche Schönheit der Landschaften beeinträchtigen.
Erholungsgebiete für Wanderer, Touristen und die lokale Bevölkerung sollen geschützt werden.
4. Stärkung des Waldschutzes in der Schweizer Verfassung 📜
Die Initiative schlägt eine Ergänzung von Artikel 77 der Bundesverfassung vor, um sicherzustellen, dass der Wald als natürliche Ressource vor technischer Nutzung geschützt bleibt.
Hintergrund und Begründung der Initianten:
Die Initianten argumentieren, dass Windkraftanlagen keine umweltfreundliche Alternative sind, wenn sie den Wald zerstören. Sie befürchten:
Rodungen und Bodenversiegelung durch den Bau von Windparks.
Eingriffe in geschützte Naturzonen und Lebensräume seltener Arten.
Störung des lokalen Klimas und des Wasserhaushalts durch Windturbinen in Wäldern.
Fazit:
Die Waldschutz-Initiative möchte den Ausbau von Windkraft ausserhalb von Waldgebieten lenken, um den natürlichen Zustand der Schweizer Wälder zu bewahren. 🌲🚫⚡
Stärkung der direkten Demokratie und Gemeindeautonomie 🗳️
- Windkraftanlagen haben erhebliche Auswirkungen auf Gemeinden und deren Bewohner.
- Es ist demokratisch nicht vertretbar, wenn übergeordnete Behörden oder der Bund Windparks ohne Zustimmung der lokalen Bevölkerung durchsetzen.
- Die Gemeinden sollen das letzte Wort haben, ob sie Windräder auf ihrem Gebiet zulassen oder nicht.
Schutz der Lebensqualität der Anwohner 🏠🔇
- Windkraftanlagen verursachen Lärm, Infraschall und optische Beeinträchtigungen, die die Lebensqualität der Menschen in der Nähe beeinträchtigen können.
- Die lokale Bevölkerung muss deshalb selbst entscheiden können, ob sie solche Belastungen akzeptieren will.
Bewahrung des Landschaftsbildes und der Natur 🌄🌳
- Windräder verändern das Landschaftsbild massiv und können Natur- und Erholungsgebiete zerstören.
- Gerade in touristischen Regionen könnte dies negative wirtschaftliche Folgen haben.
- Gemeinden sollten selbst bestimmen können, ob sie den Erhalt der Landschaft höher gewichten als den Bau von Windkraftanlagen.
Keine zentralistische Planung über die Köpfe der Bürger hinweg ❌🏛️
- Ohne die Initiative könnten Windparks durch übergeordnete Behörden auch gegen den Willen der Gemeinden beschlossen werden.
- Die Bürger vor Ort müssen die Möglichkeit haben, ihre Umgebung selbst mitzugestalten, anstatt von aussen übergangen zu werden.
Transparenz und Mitsprache statt Windkraft-Zwang 🧐⚡
- Windkraftprojekte werden oft von externen Investoren und Unternehmen geplant, ohne dass die betroffenen Gemeinden ausreichend in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
- Eine verbindliche Abstimmung auf Gemeindeebene sorgt für Transparenz und gibt den Bürgern die Kontrolle über die Nutzung ihres Gemeindegebiets.
Verhinderung von Konflikten und Widerstand in der Bevölkerung ⚖️👥
- Ohne ein Mitspracherecht steigt die Gefahr von Protesten und langwierigen juristischen Auseinandersetzungen.
- Wenn die Bevölkerung vor Ort abstimmen kann, gibt es eine höhere Akzeptanz für getroffene Entscheidungen.
Erneuerbare Energien sind für die Energiewende unerlässlich 🌍⚡
- Die Schweiz muss ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und klimaneutrale Energiequellen ausbauen.
- Windkraft ist eine wichtige Ergänzung zu Wasserkraft und Solarenergie.
- Die Initiative könnte den Ausbau der erneuerbaren Energien unnötig verlangsamen oder blockieren.
Langwierige Gemeindeabstimmungen könnten die Energiewende bremsen ⏳🔋
- Die direkte Demokratie ist wichtig, aber eine verpflichtende Abstimmung in jeder betroffenen Gemeinde könnte den Bau von Windkraftanlagen übermässig verzögern.
- Dies könnte dazu führen, dass wichtige Projekte über Jahre hinweg blockiert werden und die Schweiz ihre Klimaziele nicht erreicht.
Die Schweiz braucht eine übergeordnete Energieplanung 🏛️📊
- Eine einheitliche, strategische Planung auf kantonaler oder nationaler Ebene ist notwendig, um eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten.
- Wenn jede Gemeinde einzeln entscheidet, könnte es unmöglich werden, eine flächendeckende, effiziente Windkraftstrategie zu verfolgen.
Windkraftprojekte durchlaufen bereits strenge Umwelt- und Genehmigungsverfahren 🌿✅
- Der Bau von Windkraftanlagen ist bereits heute an strenge Umweltprüfungen und gesetzliche Vorgaben gebunden.
- Eine zusätzliche Gemeindeabstimmung würde den Prozess komplizierter machen, ohne dass dies zwingend zu besseren Entscheidungen führt.
Die Initiative könnte zu mehr Stromimporten aus dem Ausland führen ⚡🌍
- Wenn in der Schweiz weniger Windkraftanlagen gebaut werden, könnte dies dazu führen, dass mehr Strom aus dem Ausland importiert werden muss.
- Dieser Strom stammt möglicherweise aus fossilen oder nuklearen Quellen, was dem Ziel der Energiewende widerspricht.
Nicht jede Infrastrukturmassnahme kann basisdemokratisch entschieden werden ⚖️🏗️
- Auch bei anderen Infrastrukturen (z. B. Stromleitungen, Strassen, Bahnhöfe) gibt es übergeordnete Entscheidungsstrukturen, um eine effiziente Umsetzung zu ermöglichen.
- Wenn jede Gemeinde ein Veto-Recht über Energieprojekte hätte, könnte dies den Ausbau einer nachhaltigen Stromversorgung erheblich erschweren.
Windkraft ist ein öffentliches Interesse, nicht nur eine lokale Entscheidung 🌬️🏢
- Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine nationale Aufgabe und betrifft die gesamte Gesellschaft.
- Gemeinden könnten aus kurzfristigen Eigeninteressen gegen Windparks stimmen, obwohl diese für das Gesamtwohl der Schweiz wichtig wären.
Text der Verfassungsänderung
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 89 Abs. 62
6 Projekte für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 30 Metern oder mehr bedürfen der Zustimmung des Volkes der Standortgemeinde und der von den Windkraftanlagen besonders betroffenen Nachbargemeinden. Die Projektunterlagen müssen konkrete Auskunft geben über einzelne Standorte, Dimensionen der Bauwerke, die Erschliessung und die wesentlichen Auswirkungen der Windkraftanlagen.
Art. 197 Ziff. 163
16. Übergangsbestimmung zu Art. 89 Abs. 6 (Windkraftanlagen)
1 Windkraftanlagen, deren Mast am 1. Mai 2024 noch nicht errichtet war, bedürfen der nachträglichen Zustimmung des Volkes der Standortgemeinde und der von den Windkraftanlagen besonders betroffenen Nachbargemeinden, sofern diese Zustimmung nicht bereits vorliegt.
2 Wird die Zustimmung nicht erteilt, müssen die Windkraftanlagen und alle damit verbundenen Bauten und Anlagen zulasten der Ersteller innert 18 Monaten abgebrochen werden. Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.
3 Ausgenommen von dieser Regelung sind die Windenergie-Projekte La Joux-du-Plâne, Crêt-Meuron, Montperreux und Montagne de Buttes im Kanton Neuenburg, sofern bei diesen Projekten nach dem 1. Mai 2024 keine Änderungen erfolgen, welche eine Nutzungsplanänderung oder ein neues Baubewilligungsverfahren voraussetzen.
1 SR 101
2 Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
3 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

Alder Raphael

Blanc Jean-Marc

Blank Charlotte

Chappuis Marie-Claude

Cryer Katharina

de Weck Antoinette

Dietiker Markus

Duelli Fabienne
Kantonsrat (parteilos) Wald AR

Fasel Nicolas

Fior Michel

Glutz von Blotzheim Catherine

Hess Peter

Hettegger Siegfried

Lovis Anael

Maletinsky Martin

Meier Adrian

Meyer Dieter

Pahud Yvan
Nationalrat (SVP) L'Auberson VD

Scholl Bernhard

Sudler Andreas

Sulzer Alfred R.

Vogt Elias

von Salis Gaudenz

von Albertini Nina

Waltenspül Urs

Widmer Johann

Zimmermann Marco
Dieses Referendum wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Verein für Naturschutz und Demokratie
Elias Vogt, Präsident
Postfach, 3000 Bern
Medien
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