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Eidg. Volksinitiative »Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)«

'Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)'

Eidgenössische Volksinitiative

Die Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)» wurde am 1. Oktober 2024 von einem überparteilichen Komitee lanciert. Ihr Hauptziel ist es, die direkte Demokratie der Schweiz zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu sichern, indem sie eine automatische Übernahme von EU-Recht ohne Mitsprache des Schweizer Volkes verhindern möchte. Konkret fordert die Initiative, dass völkerrechtliche Verträge, die eine Übernahme wesentlicher rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. 

Kernanliegen der Initiative:

1. Erhalt der direkten Demokratie

Sicherstellung, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger weiterhin direkt über wichtige politische Entscheidungen abstimmen können.

2. Souveränität in der Gesetzgebung

Gewährleistung, dass ausschließlich das Schweizer Parlament und die Bevölkerung die Gesetze des Landes erlassen, ohne fremden Einfluss.

3. Verhinderung einer EU-Passivmitgliedschaft

Ablehnung einer faktischen Übernahme von EU-Recht ohne Mitbestimmung, um eine passive Mitgliedschaft in der EU zu vermeiden.

4. Sicherung der Standortvorteile

Erhaltung der wirtschaftlichen Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz durch unabhängige Gesetzgebung.

5. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge

Einführung eines obligatorischen Referendums für internationale Verträge, die eine Übernahme wesentlicher rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, sodass solche Verträge nur mit Zustimmung von Volk und Ständen in Kraft treten können.

6. Ablehnung dynamischer Rechtsübernahme

Verhinderung einer automatischen und bereichsübergreifenden Übernahme von ausländischem Recht, insbesondere von EU-Regelungen, ohne eigene Mitbestimmung.

7. Stärkung der Unabhängigkeit

Bewahrung der Unabhängigkeit der Schweiz in internationalen Angelegenheiten, um eigenständige Entscheidungen treffen zu können.

Bewahrung der direkten Demokratie

  • Die Initiative zielt darauf ab, die direkte Mitbestimmung der Schweizer Bevölkerung zu sichern, insbesondere bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Übernahme wesentlicher rechtsetzender Bestimmungen vorsehen.

Verhinderung einer EU-Passivmitgliedschaft

  • Es wird befürchtet, dass die Schweiz durch automatische Rechtsübernahmen faktisch zu einem passiven Mitglied der EU wird, ohne eigene Mitsprachemöglichkeiten.

Schutz der nationalen Souveränität

  • Die Initiative möchte sicherstellen, dass die Schweiz ihre Gesetze eigenständig gestalten kann, ohne fremden Einfluss.

Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit

  • Durch die Beibehaltung einer eigenständigen Gesetzgebung soll die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz erhalten bleiben.

Ablehnung der dynamischen Rechtsübernahme

  • Die Initiative spricht sich gegen eine automatische und bereichsübergreifende Übernahme von EU-Recht aus, um die Unabhängigkeit der Schweizer Gesetzgebung zu bewahren.

Gefährdung des bilateralen Wegs

  • Die Initiative könnte die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU erschweren oder blockieren, was den Zugang der Schweiz zum europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen würde.

Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit

  • Ohne stabile und weiterentwickelte Beziehungen zur EU könnten Schweizer Unternehmen Wettbewerbsnachteile erleiden, insbesondere in Bezug auf den Marktzugang und die Teilnahme an Forschungs- und Bildungsprogrammen.

Erschwerung der Aussenpolitik

  • Die Einführung eines obligatorischen Referendums für bestimmte völkerrechtliche Verträge könnte die Flexibilität und Effizienz der Schweizer Aussenpolitik mindern, da jedes Abkommen dieser Art einer Volksabstimmung unterzogen werden müsste.

Verlust von Einflussmöglichkeiten

  • Durch die Ablehnung einer dynamischen Rechtsübernahme könnte die Schweiz den Anschluss an europäische Standards verlieren, was ihre Position in internationalen Gremien schwächen würde.

Widerspruch zur bisherigen Praxis

  • Die Schweiz hat bereits in der Vergangenheit EU-Recht übernommen, um den Marktzugang zu sichern. Die Initiative könnte diese bewährte Praxis in Frage stellen.

Text der Verfassungsänderung

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 101 Abs. 1 zweiter und dritter Satz
1 […] Er [der Bund] verfolgt eine eigenständige Aussenwirtschaftspolitik, die den Bedürfnissen der Schweiz als international vernetztem Wirtschaftsstandort Rechnung trägt. Er wahrt dabei die demokratischen Rechte des Volkes und die Eigenständigkeit der Kantone.

Art. 140 Abs. 1 Einleitungssatz (betrifft nur den französischen Text) und Bst. bbis
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
bbis. völkerrechtliche Verträge, die eine Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen;

Art. 164 Abs. 3
3 Die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen muss in einem Bundesgesetz oder einem völkerrechtlichen Vertrag, der dem obligatorischen Referendum untersteht, ausdrücklich vorgesehen und auf einen eng begrenzten Sachbereich beschränkt sein.

Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmung zu den Art. 140 Abs. 1 Bst. bbis und 164 Abs. 3 (Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen)
Im Zeitpunkt der Annahme der Artikel 101 Absatz 1 zweiter und dritter Satz, 140 Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstabe bbis und 164 Absatz 3 durch Volk und Stände in Kraft stehende Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, welche die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, bleiben von den Grundsätzen für eine solche Übernahme ausgenommen. Ein institutionelles Rahmenübereinkommen sowie vergleichbare Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden von dieser Bestandesgarantie nur erfasst, sofern sie auf dem Weg des obligatorischen Referendums von Volk und Ständen angenommen wurden.

SR 101 
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

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Aegerter Daniel

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Bonvin Stéphane

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Caroni Paolo

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Diehm Nicolas

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Domenig Gaudenz

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Erni Marcel

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Fischer Heinrich

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Gantner Alfred

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Gutjahr Diana

Nationalrat (SVP) Amriswil TG

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Hulsbergen Lars

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Jutzet Nicolas

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Lehmann Urs

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Locher Myriam

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Prohaska Liz

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Rogger Pius

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Russi Bernhard

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Sarasin Eric

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Sieber Marco

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Somm Markus

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Stücheli Gregor

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van Messel Noe

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Wicki Hans

Ständerat (FDP) Hergiswil NW

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Wietlisbach Urs

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Wolle Jörg

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Zehnder Dominik

Dieses Referendum wird von folgenden Organisationen unterstützt:

Medien

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