«Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)»
(Eidgenösische Volksinitiative)
Die wichtigsten Argumente, ...
Seit 40 Jahren in der Schweiz verboten
Wegen dem grossen Leiden, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten.
Schmerzhafte Verletzungen
Die Prozedur des Mästens – dabei wird mehrmals täglich ein Metallrohr oder Schlauch in die Speiseröhre der Tiere eingeführt – verursacht schmerzhafte Verletzungen. Die Hälse von Tieren können dabei durchstochen (perforiert), Flügel gebrochen werden.
Importland Schweiz
Mit jährlich 200 000 kg importierter Stopfleber ist die Schweiz eines der wichtigsten Importländer von diesen Produkten. Jedes Jahr werden allein für den Schweizer Markt 400 000 Enten und 12 000 Gänse gemästet und getötet.
Argumente, Fragen und Antworten, Mythen
Stopfleber oder Foie gras ist eine durch Stopfmast verfettete Leber von Enten oder Gänsen.
Das Stopfen dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen, während dieser Zeit wächst die Leber um das 10-fache an. Diese kulinarische Spezialität wird hauptsächlich in Frankreich produziert und während der Festtage am Jahresende konsumiert. Sie wird roh, halbgegart oder gebraten verzehrt.
Initiativtext
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 2ter 2
2ter Die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten ist verboten.
Art. 197 Ziff. 153
15. Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2ter (Verbot der Einfuhr von Stopfleber)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 80 Absatz 2ter spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
1 SR 101
2 Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
3 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Veröffentlicht im Bundesblatt am 14.06.2022
Ablauf der Frist für die Unterschriftensammlung: 28.12.2023
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:
Büttiker Katharina
Conoci Maya
Fournier Luc
Grisafi Favre Elena
Gysling Erich
Keller-Inhelder Barbara
Mérat Aaricia
Meyer Thomas
Minder Thomas
Ständerat (SVP) Neuhausen SH
Munz Martina
Nationalrat (SP) Hallau SH
Pichler Renato
Piubellini Ursus
Theus Marion
Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Medien
Mit zwei Volksinitiativen wollen breit abgestützte Komitees ein Importverbot für Stopfleber und für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte durchsetzen. Die Bundeskanzlei hat der Lancierung der beiden Anliegen am Dienstag grünes Licht gegeben.
Mit zwei Volksinitiativen wollen breit abgestützte Komitees ein Importverbot für Stopfleber und für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte durchsetzen. Die Bundeskanzlei hat der Lancierung der beiden Anliegen grünes Licht gegeben.