Diese Initiativen sind abstimmungsreif und warten auf einen Abstimmungstermin ...
Vorprüfung | 06.03.18 | (BBl 2018 1337) |
Sammelbeginn | 20.03.18 | |
Ablauf Sammelfrist | 20.09.18 | |
Eingereicht am | 12.09.19 | |
Zustandegekommen | 08.10.19 | (BBl 2019 6883) |
Bundesbeschluss | 26.08.20 |
(BBl 2020 7049) |
Bundesratsbotschaft | 26.08.20 | (BBl 2020 7049) |
Parlamentsbeschluss | 01.10.21 | (BBl 2021 2315) |
Abgestimmt am |
Zusammengefasst geht es darum, Werbung für Tabakprodukte, die Kinder oder Jugendliche erreicht, einzudämmen. Konkret soll Zigaretten-Werbung auf Plakaten im öffentlichen Raum in allen Schweizer Kantonen verboten werden. Auch Kinowerbung, Inserate, Festival-Sponsoring und Online-Werbung für Tabak sollen in Zukunft nicht mehr erlaubt sei
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Der Bundesrat unterbreitet die Volksinitiative innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung der beiden Räte, spätestens aber zehn Monate nach Ablauf der dem Parlament gesetzten Behandlungsfrist (falls dieses seine Behandlungsfrist nicht einhält), der Volksabstimmung (Art. 75a BPR). Damit eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung angenommen ist, muss sie ein doppeltes Mehr erreichen: die Mehrheit aller gültigen Stimmen (so genanntes Volksmehr) und gleichzeitig eine Mehrheit der gültigen Stimmen in einer Mehrheit der Kantone (so genanntes Ständemehr). (weitere Informationen Wikipedia)
Beschluss des Parlaments
(Empfehlung: Ablehnung der Initiative, indirekter Gegenentwurf) 20.068
Parlamentarisches Verfahren
Vorprüfung | 19.09.17 | (BBl 2017 6149) |
Sammelbeginn | 03.10.17 | |
Ablauf Sammelfrist | 03.04.19 | |
Eingereicht am | 18.03.19 | |
Zustandegekommen | 09.04.19 | (BBl 2019 2997) |
Bundesbeschluss | 13.11.19 |
(BBl 2020 563) |
Bundesratsbotschaft | 13.12.19 | (BBl 2020 541) |
Parlamentsbeschluss | 18.06.21 | (BBl 2021 1491) |
Abgestimmt am |
Tierversuchsverbots-Initiative
FÜRSORGEPFLICHT: Der Mensch ist zu vielem fähig. Darum ist er moralisch verpflichtet, seine Talente zugunsten aller Geschöpfe einzusetzen.
VERNUNFT: Tierversuche gaukeln eine falsche Sicherheit vor. Oft führen sie in eine Sackgasse und bieten weder den rettenden Strohhalm noch die gesuchte Qualität.
FORTSCHRITT: Tierversuche behindern Fortschritt. Durch stures Abarbeiten von Tests an einem Labortier werden einzig die unvollständige Forschung und die Haftungsbefreiung der Produkthersteller legitimiert. Die Situation im Versuchs-labor hat mit der Realität nur wenig zu tun.
LOGIK: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es gibt heute bewährte Alternativen und bessere Wege zu Erkenntnissen.
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Der Bundesrat unterbreitet die Volksinitiative innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung der beiden Räte, spätestens aber zehn Monate nach Ablauf der dem Parlament gesetzten Behandlungsfrist (falls dieses seine Behandlungsfrist nicht einhält), der Volksabstimmung (Art. 75a BPR). Damit eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung angenommen ist, muss sie ein doppeltes Mehr erreichen: die Mehrheit aller gültigen Stimmen (so genanntes Volksmehr) und gleichzeitig eine Mehrheit der gültigen Stimmen in einer Mehrheit der Kantone (so genanntes Ständemehr). (weitere Informationen Wikipedia)
Beschluss des Parlaments
(Empfehlung: Ablehnung der Initiative) 19.083
Parlamentarisches Verfahren